Sie heisst jetzt SV 17 (Steuervorlage 17). Trotz neuer Etikette ist sie an der gescheiterten USR III zu messen. Bestätigt ist nun, dass eine korrigierte Vorlage innert kürzester Frist erarbeitet werden kann. Klar wird auch, dass die USR III überladen und intransparent war. Neu wird die Toolbox entschlackt, sozial mit Anpassungen bei der Dividendenbesteuerung etwas korrigiert. Soweit zum Positiven. Ausgewogen ist die Steuervorlage aber bei weitem noch nicht. Die Gegenfinanzierung ist nicht gesichert. Die Erhöhung der Kinderzulagen um 30 Fr. in 19 Kantonen bringt auch nicht den nötigen sozialen Ausgleich. Der Milliardenbschiss der USR II mit dem Kapitaleinlageprinzip, das steuerfreie Ausschüttungen ermöglicht, wird nicht korrigiert. Nachbesserungen sind dringend nötig. Der Zeitplan steht fest: Erst kommt die Vernehmlassung, dann anfangs 2018 die Botschaft des Bundesrats. Die Gesetzesberatungen werden die WAK N und S 2018 weitgehend in Beschlag nehmen.
Am meisten Bewegung ausgelöst hat in der Sommersession der überraschende Rücktritt von Bundesrat Didier Burkhalter auf Ende Oktober. Die Ersatzwahl wird in der Herbstsession 2017 erfolgen. Das KandidatInnenkarussell wird die Medien den ganzen Sommer über beschäftigen. Der Ruf des Tessins ist unüberhörbar. Kaum zu hören sind bis jetzt die FDP-Frauen Es fragt sich, wie sich der personelle Medienrummel auf den Abstimmungskampf zur Vorlage „Altersvorsorge 2020“ auswirken wird. Die Herbstsession wird reich befrachtet sein, da viele aufgeschobene Geschäfte behandelt werden müssen. Nächste Woche beenden wir zum Beispiel gleich im Anschluss an die Sommersession in der WAK die Beratungen zum Finanzdienstleistungs- und Institutsgesetz. An dieser Sitzung wird auch meine parlamentarische Initiative für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung – Aufgabe der Eigenmietwertbesteuerung – behandelt. Die übernächste Sitzung der WAK findet Mitte August im Herkunftskanton der Präsidentin, also im Kanton Basel-Landschaft statt.