Leider ist die Bundeslösung noch mit deutlich zu wenig Mitteln ausgestattet. Der Kanton Baselland tut gut daran, eine allfällige Erhöhung der Bundesmittel dynamisch in die Vorlage zu übernehmen. Oder aber von sich aus die Unterstützungsleistungen einseitig zu erhöhen, falls der Bund keine Erhöhung vorsieht.
Die À-fonds-perdu-Beiträge sind nur halb so hoch angesetzt, wie das vom Bund aus maximal vorgesehen ist. Mit der zusätzlichen Kopplung der Unterstützung an die Kredite wird die Schwelle für Unterstützungsleistungen unnötig erhöht. Es ist allenfalls anzudenken, die Lücke durch die Referendumsfrist mit einer Übergangslösung für Härtefälle zu überbrücken.
Wir bedauern, dass das Massnahmenpaket des Kantons nicht umfangreicher ausgefallen ist. So ist der Kulturbereich (§11 des nationalen Covid-19-Gesetzes) noch nicht kantonal geregelt. Ebenfalls ist die vom Landrat durch ein überwiesenes Postulat von Roman Brunner bereits geforderte Aufstockung des Corona-Erwebsersatzes für prekär Verdienende noch nicht berücksichtigt. Roman Brunner dazu: «Da gerade die Gruppe der prekär Verdienenden besonders hart von der Pandemiesituation getroffen wird, braucht es für diese Menschen auch eine Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung, sollten sie von der COVID-19-Situation betroffen sein».
Auskunft erteilen:
- Miriam Locher, 076 445 07 22
- Roman Brunner, 079 518 66 83