Die Schwächsten nicht abschreiben!

Beitrag an der Medienkonferenz vom 17. Oktober 2016

Ergänzungsleistungen für Familien sind ein wirksames Mittel zur Armutsbekämpfung. Der Landrat hatte im Sommer eine Motion dafür abgeschrieben. Deshalb ist nun eine Volksinitiative lançiert worden.

Die Vorgeschichte – ein Trauerspiel

Die Forderung nach der Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien hat im Baselbiet schon eine längere Geschichte. Im Mai 2009 habe ich eine Motion eingereicht, die den Regierungsrat aufforderte, im Baselbiet eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die Unterstützung von Familien durch die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen. Diese Motion wurde im Oktober 2010 überwiesen. Der Regierungsrat war also seither in der Pflicht, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Doch nichts geschah! Vom Regierungsrat kam keine Vorlage- nichts zu hören. Im Grunde genommen ein Fall für die Geschäftsprüfungskommission. Und diese begann sich im Frühling dieses Jahres auch wirklich einzumischen. Aber nicht, indem sie den Regierungsrat auf die Pflicht zur Erfüllung hinwies, sondern indem sie in einem politischen Handstreich dem Parlament vorschlug, die nicht erfüllte Motion abzuschreiben. Tatsächlich ist dann der Landrat im Juni 2016 mit 38 gegen 37 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Antrag auf Abschreibung gefolgt.

Die Schwächsten nicht abschreiben!

Abgeschrieben wurden damit die Anliegen der Schwächsten in unserem Kanton. Immerhin waren im Jahr 2012 mehr als 17000 Menschen in unserem Kanton von Armut betroffen. Es ist also keineswegs so, es im Baselbiet bei der Armutsbekämpfung keinen Handlungsbedarf gäbe, wie das von denjenigen behauptet wurde, die den Vorstoss abschreiben wollten. Ich zitiere aus dem Armutsbericht des Kantons Baselland vom März 2015: „Ein erhöhtes Armutsrisiko trifft zudem auf einen Teil der Haushalte zu, in denen viele Kinder leben. Kommen die Merkmale alleinerziehender Haushalt, kinderreiche Familie und der genannte Migrationshintergrund sowie geringe Bildung zusammen, so erhöht sich den Erkenntnissen der Fachliteratur zufolge nochmals das Armutsrisiko dieser Haushalte.“ ( S 116)

Auch Arbeit schützt nicht zwingend vor Armut. Die traurige Bilanz der Working Poor in unserem Kanton belegt es. Der Armutsbericht hält fest, dass im Baselbiet 3,5 % der Erwerbstätigen unterhalb des sozialen Existenzminimums leben müssen und 7.5% armutsgefährdet sind.

Wer davor die Augen verschliesst, verschliesst das Herz. Hier braucht es Unterstützung. Hier braucht es Ergänzungsleistungen für Familien.

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