Mit dem Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge liegt nun erstmals ein Vorschlag vor, der mehrheitsfähig zu sein scheint. Zwar wird das Rentenalter für Frauen um ein Jahr erhöht; im Gegenzug werden auch tiefere Löhne versichert, was insbesondere Teilzeitarbeitenden und somit in erster Linie Frauen dient. Die vorgeschlagene Erhöhung der Renten um 70 Franken dient vor allem denjenigen Bevölkerungskreisen, die auf die AHV angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Erhöhung der Mehrwertssteuer um 0,3% gut verkraftbar. Denn eines müssen wir uns bewusst sein: auch bei einem Nein am 24. September wären Reformen unverzichtbar. Aufgrund der demographischen Entwicklung würden die Einschnitte aber je länger je schmerzhafter ausfallen.
Daher ja zur Reform der Altersvorsorge und zur Zusatzfinanzierung der AHV!