«Beteiligung an einer erheblichen Schädigung der öffentlichen Interessen des Kantons» lautet der Vorwurf, der gegen Thomas Weber erhoben wurde. Es ging um eine Schädigung zulasten der Steuerzahlenden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken. Angesichts der Schwere der Vorwürfe ist es wichtig, dass eine gerichtliche Klärung stattgefunden hat. Gleichzeitig ist zu bedauern, dass Thomas Weber trotz des grossen öffentlichen Interesses eine Aussage vor Gericht verweigerte.
Es muss alles unternommen werden, dass in Zukunft verfilzte Strukturen und finanzielle Abhängigkeiten, wie es sie bei der ZAK gegeben hat, nicht mehr vorkommen. Zentral dafür ist, dass die von der SP massgeblich aufgegleiste Neuausrichtung der Schwarzarbeitsmarktkontrolle konsequent durchgesetzt wird. Nur so ist eine Politik möglich, die dem
Auskunft Erteilt:
Miriam Locher, Präsidentin SP Baselland (076 445 07 22)