Energiegesetz: Ein guter Kompromiss!

Landratsbericht in der ObZ vom 23. Juni 2016

Während ich diesen Bericht schreibe, giesst es draussen wie aus Kübeln. Meteo Schweiz warnt täglich vor Hochwasser und in der Sendung 10 vor 10 erklärt ein Klimatologe, dass aufgrund der Klimaerwärmung zukünftig häufiger mit solch heftigen Niederschlägen zu rechnen sei. Was hat dies mit der letzten Landratssitzung zu tun?

Mit dem neuen Energiegesetz, das am letzten Donnerstag verabschiedet wurde, sollen der Energieverbrauch und somit auch der CO2-Ausstoss weiter gesenkt werden. Zugegeben, das neue Energiegesetz ist kein revolutionäres. Es setzt lediglich die von den kantonalen Energiedirektionen ausgearbeiteten Mustervorschriften um. Die Kommissionsberatung war harzig.  Dem Gesetz wurden leider noch einige Zähne gezogen. Aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnissen hätte es aber noch schlimmer kommen können. Der nun verabschiedeten Fassung konnte auch unsere Fraktion zustimmen.  

Mehr zu diskutieren gab die Einführung einer Energieabgabe zur  Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich. Durch eine kleine Abgabe auf nichterneuerbare Wärmeenergie werden pro Jahr 15 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Damit werden Anreize zur Energieeinsparung und somit zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärmeenergien auf freiwilliger Basis angestrebt. So könnte das viel gelobte Förderprogramm weitergeführt werden. In 5 Jahren wurden durch dieses Programm 590 Mio. Franken Investitionen ausgelöst, 233’000 MWh Energie eingespart, das entspricht dem Jahresverbrauch von ca. 7‘000 Zwei-Personenhaushalten. Der CO2-Ausstoss hat sich um 46‘000 Tonnen reduziert, soviel wie etwa 8‘000 Personen pro Jahr verursachen. Natürlich kosten uns diese Massnahmen gegen die Klimaerwärmung etwas. Je nach Öl- oder Gasverbrauch wird ein Einfamilienhaus jährlich zwischen 50 und 120 Franken (pro Tag 13-33 Rappen) belastet. Um keine Arbeitsplätze zu gefährden, können sich Grossverbraucher von der Abgabe befreien, indem sie mit dem Kanton eine Zielvereinbarung abschliessen. Dabei müssen sie aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Energieeffizienz in ihrem Betrieb verbessert werden kann. Bereits erfolgte Bemühungen werden angerechnet. Die SVP war als einzige Partei gegen diese sogenannte Zwecksteuer.

Liebe Leserschaft, für die Einführung dieser Abgabe braucht es eine Volksabstimmung. Wenn Sie diesen Herbst den Stimmzettel ausfüllen, herrscht vielleicht gerade Hochdruckwetter. Das nächste Hochwasser kommt aber bestimmt.

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