Beiträge an Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder aufgrund besonderer Bedürfnisse in Privatschulen schicken, fliessen künftig nicht mehr flächendeckend. «Dass sich die Höhe der kantonalen Beiträge künftig nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern richtet und das Giesskannenprinzip der Vergangenheit angehört, ist ein richtiger Schritt», hält Landrat Roman Brunner fest.
Die Ausschüttung der Unterstützung richtet sich künftig an Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten. Es ist notwendig, dass sie nicht ganz gestrichen wird. Es liegt jetzt am Regierungsrat, eine Grenze zu definieren, die garantiert, dass es keine Härtefälle gibt und niemand aus finanziellen Gründen auf den Privatschulbesuch verzichten muss. Schön wäre es gewesen, wenn dem Landrat die Kompetenz für die Festlegung dieser Grenze für die Unterstützungsbeiträge per Dekret zugesprochen worden wäre. Dies wurde von der rechtskonservativen Mehrheit aber abgelehnt.
Es darf nicht vergessen werden, dass alternative Schulmodelle eine erhebliche Entlastungswirkung für den Staatshaushalt haben, gerade deshalb wäre eine Streichung dieser Beiträge eine kurzsichtige Einsparung gewesen.