Bei Traktandum 16 haben einige bürgerliche Landräte behauptet, dass mit mehr Willen bei den Baugesuchsbehörden die Dauer bis zur Erteilung von Baubewilligungen um einen Drittel verkürzt werden könnte. Diese Behauptung wurde einmal mehr in den Raum gestellt, ohne den umfassenden Bericht der Regierung zur Dauer der Baubewilligungen zu beachten. Darin wurde klar aufgezeigt, dass in den vergangenen Jahren bereits viele Optimierungen vorgenommen wurden. Die Hälfte der Baugesuche ist heute bereits nach zwei Monaten bewilligt, also schon nach zwei Dritteln der üblichen Frist von 90 Tagen.
Die Regierung hat weiter klar aufgezeigt, dass es viele Gründe gibt, warum nicht alle Baugesuche schon nach zwei Monaten erledigt werden können. Viele Baugesuchssteller reichen nicht alle benötigten Unterlagen ein. Mit einigem Aufwand und einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung müssen diese Unterlagen von den Behörden beschafft werden. Weiter muss das gesamte Einsprache- und Rechtsmittelverfahren vor der Erteilung der Baubewilligung abgeschlossen sein. Wenn also Einsprachen von Nachbarn erfolgen, wird das Verfahren zwangsläufig verlängert. Da nützt auch der beste Willen der Behörden nichts, es muss zuerst eine Einigung oder ein Gerichtsentscheid erfolgen.
Aus der eigenen Praxis als zuständiger Gemeinderat hatte ich noch nie den Eindruck, dass kantonale oder kommunale Stellen zu generellen Verzögerungen geführt haben. Ich habe bei heiklen Gesuchen schon Fälle von «überkorrekten» Fachstellen erlebt. Ich stimme dem regierungsrätlichen Bericht aber klar zu, dass eine weitere generelle Verkürzung der Baubewilligungsfristen nicht umsetzbar ist. Stetige Optimierungen sind eine Daueraufgabe und werden auch so wahrgenommen.
Es ist schade, dass der Landrat lange über dieses Thema debattiert hat und die Regierung erneut beauftragt hat, noch einmal nach Lösungen zu suchen. Hier hat die Landratsmehrheit signalisiert, dass sie dem Willen der Behörden zur effizienten Arbeit nicht traut. Selber hat der Landrat aber auch keinen Willen zur effizienten Landrats- und Verwaltungsarbeit gezeigt. Jetzt müssen die zuständigen Stellen nochmals Zeit in eine hoffnungslose Sache investieren und das Geschäft wird erneut in der Kommission und im Landrat behandelt werden müssen.