Für fairen Ausgleich

Gastkommentar in der BaZ vom 25. Januar 2019

In den letzten Tagen war schweizweit die Rede von Arbeitslosenzahlen auf einem tiefen Niveau. Über Arbeitsplatzverluste im Sektor Verkauf, die in den letzten Jahren massiv ausfielen, konnte man lesen. Und in Zukunft werden leider wegen der zunehmenden Digitalisierung Arbeitsplätze auch in anderen Bereichen wegfallen. Computer und Roboter sowie Billiglohnländer lassen grüssen.

Meistens sind die erwähnten Meldungen, die einzeln via Medien oder in Gesprächen zum Thema werden, häufig in keinen Zusammenhang gestellt. Künftig kommen wir nicht darum herum, über Zusammenhänge und neue Konzepte reden müssen – die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen ist lanciert.

Ein Fakt ist, dass gesellschaftliche Probleme nicht selten verschoben werden. Das unterste Auffangnetz, nämlich die Sozialhilfe, bekommt es momentan zu spüren. Die Sozialhilfequoten sind in den letzten Jahren gestiegen und werden noch weiter steigen. So auch im Kanton Baselland. Die Sozialhilfeausgaben sind in unserem Kanton aber ungerecht und auf wenige Schultern verteilt. Es gibt Gemeinden, die können die Ausgaben locker stemmen, da sie kaum Fälle haben, andere sind schon dort angekommen, wo die Sozialhilfeausgaben bald einmal so hoch sind wie die Bildungskosten. 15 Baselbieter Gemeinden stemmen 80% der Sozialhilfekosten. Diese Tatsache schreit geradezu nach „Solidarität“. Und wenn ich an solidarisches Handeln denke, so kommen mir automatisch die Begriffe „Gerechtigkeit“, „Fairness“ und „Verantwortung“ in den Sinn. Wir sind in der Verantwortung, die Sozialhilfekosten sind ein gesellschaftliches Phänomen.

„Was alle angeht, können nur alle lösen.“ So hat sich Friedrich Dürrenmatt vor bald sechzig Jahren im „Die Physiker“ geäussert. Das Zitat hat keinesfalls an Aktualität verloren und kann sehr gut auf die „Ausgleichsinitiative“, die vors Baselbieter Volk kommt, angewendet werden. Elf Baselbieter Gemeinden haben das faire Begehren am 17. März 2016 lanciert, das 70% der Nettosozialhilfekosten auf alle Baselbieter Kommunen verteilen soll. 30% werden weiterhin bei der betroffenen Gemeinde bleiben, was je nach Sozialhilfequote immer noch einen hohen Betrag ausmachen kann. Andere Kantone gehen weiter: Der einwohnermässig vergleichbare Kanton Solothurn verteilt 100% auf alle Gemeinden beziehungsweise Einwohner.

Der bürgerlich dominierte Landrat legt zur Ausgleichsinitiative einen Gegenvorschlag vor, nämlich ein „Zückerli“ in Form eines Spitzenbrechergesetzes für stark betroffene Gemeinden, so nach dem Prinzip: Wir haben das Problem zwar erkannt, uns fehlt aber der Wille und die Freude nach einer fairen, gerechten, solidarischen Lösung. Der Berg hat eine Maus geboren. Der Souverän hat es am 10. Februar in der Hand, einmal mehr korrigierend zu wirken und bei der Stichfrage der Ausgleichsinitiative den Vorrang zu geben.

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