Für Gemeinnützigkeit im Kanton

Gastkommentar in der bz vom 29. Mai 2018

Am 11. März 2012 wurde der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" von Volk und Ständen mit einer rekordverdächtigen Zustimmung von 87 Prozent der Stimmenden angenommen. Das Geldspielgesetz setzt diese Initiative um. Mit den Abgaben der Schweizer Lotterien und Casinos werden die Bereiche Kultur, Sport und Soziales unterstützt. Es profitieren unter anderen auch AHV und IV.

Wichtig auch für Baselland

Jährlich fließt rund eine Milliarde Franken aus den Erträgen der Schweizer Lotterien und Casinos in die AHV sowie in Zehntausende von Projekten in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt und Soziales wie z.B. die Winterhilfe oder die Glückskette. 2017 wurden im Baselbiet rund 22.6 Millionen verteilt, von Spielplatz-Renovationen in Gemeinden über Beiträge an Musik- und Theater-Festivals, Neuuniformierungen von Musikvereinen, Druckkosten von Publikationen, diverse Projekte des Naturschutzes, Anlässe von Turnvereinen, Schwingern, Schützen, Fussballern und diverser Randsportarten, an Ausrüstungen diverser Sportvereine bis hin zur Unterstützung von vielversprechenden Leistungssportlern. Die Liste der begünstigten Institutionen und Personen umfasst 20 Seiten. Das soziale, kulturelle und sportliche Baselbiet würde ohne diese Beiträge düster aussehen.

Diese eindrückliche Unterstützung der gemeinnützigen Schweiz ist indessen in Gefahr. Bereits heute verschwinden rund 250 Millionen an Geldspielerträgen an illegale Online-Anbieter ins Ausland, Tendenz steigend. Auf diese Millionen zahlen die illegalen Online-Geldspielanbieter aus Malta, Gibraltar und anderen Offshore-Plätzen keine Steuern und Abgaben an die gemeinnützige Schweiz. Die AHV bekommt diesen Abfluss bereits deutlich zu spüren. Hatte die AHV 2007 noch 450 Millionen Franken aus den Erträgen der Casinos erhalten, waren es letztes Jahr nur noch 275 Millionen. Bei einer Ablehnung des Geldspielgesetzes wird sich der Abfluss von Spielgeldern ins Ausland weiter erhöhen. Das werden neben der AHV viele gemeinnützige Projekte auch im Baselbiet spüren. Wenn wir wollen, dass das auch in Zukunft so bleibt, brauchen wir das neue gemeinnützige Geldspielgesetz.

 

Wirksame Zugangssperren

Umstritten und Grund für das Referendum sind die Zugangssperren. Die Beschränkung des Zugangs zu illegalen Online-Geldspielen ist indessen ein zentrales Element des Gesetzes. Ohne diese Möglichkeit würde vermehrt auf unkontrollierten, keinen Auflagen unterliegenden Sites aus Offshore-Standorten gespielt. Die zentralen Anliegen des Gesetzes, d.h. Erträge für gemeinnützige Zwecke sowie Spielsuchtprävention, würden dadurch nicht erreicht.

Beim Geldspiel handelt es sich um einen konzessionierten Markt in einem gewollt hochreglementierten Bereich. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Zugangssperren werden beim Geldspiel in 17 europäischen Staaten angewandt. Die nichtzugelassenen Online-Casinos aus Malta und Gibraltar verdienen zurzeit in der Schweiz jährlich rund 250 Millionen Franken pro Jahr. Das ist Geld, das der AHV, dem Fiskus und den Lotteriefonds der Kantone fehlt.

Der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen wird dann gesperrt, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Damit setzt das Gesetz die bisherige Praxis fort: Nicht bewilligte Angebote werden in der Schweiz nicht geduldet, auch nicht im Internet. Die Behörden teilen dem Anbieter eines nicht bewilligten Online‑Spiels mit, dass sein Angebot nicht zulässig ist. Sie fordern ihn auf, das Angebot für Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz zu sperren. Andernfalls wird das nicht bewilligte Spiel in eine Sperrliste aufgenommen, die öffentlich ist. Zudem richten die Internet Provider eine Zugangssperre ein.

Wer von der Schweiz aus auf ein solches Spiel zugreifen will, wird auf eine Seite weitergeleitet, die darüber informiert, dass das Spiel in der Schweiz nicht bewilligt ist. Obwohl eine solche Zugangssperre umgangen werden kann, dürfte sie bei durchschnittlichen Nutzerinnen und Nutzern Wirkung entfalten – so wie dies auch eine Abschrankung um eine Baugrube oder ein Zaun um eine Weide tun. Auch im Internet müssen Gesetze eingehalten werden. Es darf nicht zum rechtsfreien Raum verkommen. Zugangssperren wirken zudem auch bei den Anbietern: Die bisherigen Erfahrungen in Ländern mit solchen Sperren zeigen, dass die meisten Anbieter ihr nicht bewilligtes Angebot dort selber unzugänglich machen, um nicht auf eine schwarze Liste zu gelangen.

Ausländischen Profiteure des illegalen Online-Glückspiels bekämpfen die Vorlage und haben mit viel Geld das Referendum unterstützt und in den Abstimmungskampf eingegriffen. Ein JA unterstützt die soziale Schweiz, die Kultur und den Sport und schützt unser Land besser vor Spielsucht und Geldwäscherei. Die Erträge fliessen in das Gemeinwohl anstatt in die Taschen von Aktionären in Offshore-Staaten. Deshalb empfehle ich überzeugt ein JA zum Geldspielgesetz.

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