Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 wurde der Bevölkerung versprochen, dass dank Prämienverbilligungen auch für tiefe Einkommen nicht mehr als 8% des Einkommens in die Krankenversicherung fliessen sollen. Wenn nun die Initiative für die Prämienverbilligung eine Begrenzung der Belastung auf 10% des Haushaltseinkommens fordert, ist dies keinesfalls eine unverschämte Forderung. Vielmehr soll das Versprechen von 1996 zumindest annähernd eingelöst werden. Im Übrigen sorgt die Initiative auch für eine Entlastung der Gemeindekassen. Die kantonale Sparpolitik hat nämlich dazu geführt, dass die Gemeinden stärker belastet werden, da Krankenkassenprämien vielfach von der örtlichen Sozialhilfe übernommen werden müssen.