Die EU und OED fordern seit Jahren die Abschaffung ungerechtfertigter Steuerprivilegien für in der Schweiz domizilierte ausländische, sogenannte Statusgesellschaften. (Sammelbegriff für Holdinggesellschaften, Domizilgesellschaften und gemischte Gesellschaften). Diese Gesellschaften zahlen in der Schweiz praktisch keine Steuern, da nur der Gewinn aus Aktivitäten in der Schweiz besteuert wird und dieser definitionsgemäss unbedeutend ist. In den Steuerfluchtländern hingegen fehlt Steuersubstrat in Milliardenhöhe. Wenn diese Gesellschaften nicht im gleichen Ausmass wie schweizerische Steuern zahlen wollen, so dürfen sie die Schweiz gerne verlassen. Dies wäre dann ein Beitrag zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Auf die Steuern der zugezogenen „Expats“ können wir gerne verzichten. Sie verursachen sowieso nur hohe Infrastrukturkosten und tragen zur Landzersiedelung bei. Im übrigen verschlechtern wir mit diesen Steuerprivilegien den bereits weltweit angeschlagenen Ruf der Schweiz.
Anstatt die Steuern für diese Gesellschaften wie verlangt den geltenden ordentlichen Ansätzen für Schweizer Firmen anzupassen, wird von bürgerlicher Seite die perverse Idee verfolgt, die CH-Firmen diesen steuerbegünstigten Statusgesellschaften gleichzustellen. Damit droht ein Steuerausfall von rund 2 Milliarden für Bund und Kantone. Herr Altbundesrat Merz hat uns schon einmal – bewusst oder unbewusst – hinters Licht geführt, indem er in den Abstimmungsunterlagen bei der Unternehmenssteuerreform II die Steuerausfälle auf ca. 80 Millionen beim Bund und rund 600 Millionen bei den Kantonen bezifferte. Heute weiss man, dass die Ausfälle jährlich milliardenhoch sind.
Denken wir auch daran, dass es sich bei erhobenen Steuern von z.B. 15 – 20 % nur um einen relativ kleinen Teil der erzielten Gewinne handelt. Für Ausschüttungen an Aktionäre bleiben immer noch 80 – 85 %, und diese werden erst noch nur zur Hälfte besteuert.
Wir Arbeitnehmenden sind es, die zu den Unternehmensergebnissen beitragen und nicht die Aktionäre. Als Dank dafür müssen die wir darunter leiden, dass die Leistungen des Staates mit Sparmassnahmen in Bildung, Kultur und im Sozialbereich gekürzt werden. Trotz dieser Leistungskürzungen zahlen wir in unvermindertem Masse direkte und indirekte Steuern sowie erhöhte Administrations- und Schulgebühren.
Wir aktiven und in den Ruhestand getretenen Arbeitnehmenden sind der Staat, und wir sind die Mehrheit. Denken wir daran und lassen wir uns von Economiesuisse und den Medien nicht mehr für dumm verkaufen.
Wir befinden uns beim Thema Unternehmenssteuerreform III in einer Phase, die ich mit folgendem Beispiel veranschaulichen möchte: Herr und Frau Schweizer sind sich nicht ganz sicher, ob sie wirklich ein neues Auto kaufen sollen. Der Verkäufer lenkt die Gespräche auf die Farbwahl, die Notwendigkeit eines Kaufes ist kein Thema mehr. Es geht nur noch um Ausbau- und Komfortvarianten. Sie entscheiden sich für ein silbergraues Cabriolet.
Sollte das Referendum wider Erwarten abgelehnt werden, habe ich noch einen Vorschlag. Die ungerechtfertigt gewährten Steuerersparnisse der schweizerischen Gesellschaften müssten zur Verbesserung der firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen umgelagert werden.
Heinz Schweingruber
Kilchberg GL, pens. Treuhänder