Regionaler Handlungsbedarf
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine der zentralen Aufgaben des Kantons. Neben der akutsomatischen Spitalversorgung ist die Psychiatrie der zweite wichtige Leistungsbereich. Dieser orientiert sich im Wesentlichen an erwachsenen Personen. Zwar ist die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung im Rahmen einer Kooperation zwischen den Kantonen (Nordwestschweiz) geregelt, die psychiatrische Versorgung von Minderjährigen ist aber in verschiedener Hinsicht nicht optimal aufgestellt.
Verschiedene Problemstellungen
In der stationären Unterbringung von akut eskalierenden auch nicht suizidalen Minderjährigen ist die kinderschutzgerechte Unterbringung von Minderjährigen nicht gewährleistet. Ebenso ist die Versorgung Minderjähriger mit einer geistigen Behinderung, Autismus, oder kombinierten komplexen Beeinträchtigungen ungenügend.
Postulantin und Landrätin Pascale Meschberger kritisiert zudem: «Es fehlen genügend Unterstützungs- und Entlastungsangebote für betroffene Familien und Angehörige mit chronisch oder psychisch kranken Minderjährigen.» Weiter bemängelt Grossrat und Motionär Georg Mattmüller den fehlenden oder mangelhaft strukturierten Transitionsprozess, also den Übergang von einer kindzentrierten- hin zu einer erwachsenenorientierten Gesundheitsversorgung.
Massnahmen gefordert
Seitens der beiden Kantone steht im Rahmen der Gesundheitsversorgung die gemeinsame Planung im Bereich der Psychiatrie an. Die beiden Vorstösse fordern von den Kantonen verbindliche Planungen, Massnahmen und Angebote, um die Probleme in der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu beheben, die interkantonale Zusammenarbeit zu stärken und die Vernetzung zwischen den Leistungserbringenden, den Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern.
Weitere Auskünfte
Pascale Meschberger, Landrätin SP BL, 079 200 79 24
Georg Mattmüller, Grossrat SP BS, 076 332 29 29