Höhere Prämienverbilligungen für Kinder

Landratsbericht in der ObZ vom 24. Oktober 2019

An der letzten Sitzung konnten wir im Landrat wieder einmal 36 von 41 Traktanden abarbeiten. Diese gute Quote an erledigten Geschäften erreichen wir sehr selten. An der letzten Sitzung standen keine grösseren und stark umstrittene Vorlagen auf der Traktandenliste und ermöglichten uns den Spurt durch die lange Traktandenliste.

Die Krankenkassenbriefe mit den neuen Prämien werden demnächst bei Ihnen eintreffen. Vor allem für Familien wird die Prämienlast immer schwieriger zu stemmen. Der Bund hat darum Massnahmen beschlossen, um die Krankenkassenprämien für Jugendliche senken zu können. Zusätzlich hat der Bund auch festgelegt, dass die Kantone spätestens ab anfangs 2021 die Prämienverbilligungen für Kinder aus Familien mit geringen und mittleren Einkommen auf mindestens 80% der Prämie anheben müssen. Bisher mussten die Kantone nur 50% der Kinderprämien verbilligen, neu doch immerhin 80%. Für die Umsetzung dieser Bundesvorgabe hat der Landrat an der letzten Sitzung eine Gesetzesänderung diskutiert. Gemäss Antrag der Finanzkommission soll diese Anpassung möglichst schnell auf anfangs 2020 beschlossen werden. Der Regierungsrat wollte die umgehende Umsetzung nur dann vornehmen, wenn die Steuervorlage 17 in der Volksabstimmung vom November 2019 angenommen wird. Für die Mehrheit der Finanzkommission ist die Prämienlast von Familien so gross, dass die höheren Prämienverbilligungen für Kinder sofort in Kraft gesetzt und nicht an ein anderes politisches Geschäft gekoppelt werden sollen.

In der Landratsdebatte hat sich aber gezeigt, dass auch bei den Prämienverbilligungen von Jugendlichen noch genauer hingeschaut werden muss. Hier gibt der Bund ebenfalls vor, dass die Prämien von Jugendlichen aus Familien mit geringen und mittleren Einkommen um mindestens 50% verbilligt werden müssen. Im aktuellen kantonalen Gesetz ist aber nicht die Rede von einer 50%-Verbilligung der Prämien sondern nur der politisch festgelegten deutlich tieferen Richtprämien. In der zweiten Lesung muss der Landrat also nochmals über die Bücher, damit die betroffenen Familien bundesgesetzkonforme Prämienverbilligungen für ihre Jugendlichen erhalten und nicht nur eine deutlich tiefere politisch festgelegte Verbilligung.

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