- Am 20. August 2014 hat der Regierungsrat, gleichzeitig mit der Veröffentlichung des seit dem 19.6. vorliegenden Gutachtens Riva, auch die Schlussfolgerungen seines selbst eingesetzten Ausschusses in einer Medienmitteilung dargelegt. Dies bevor die betroffenen Personen diese Schlussfolgerungen zur Kenntnis bekamen und dazu Stellung nehmen konnten.
- Entgegen der Darstellung in den Medien hat Regierungsrat Urs Wüthrich nie behauptet, er wolle einer berechtigten Forderung nach Rückzahlung erhaltener Honorare nicht nachkommen. Im Gegenteil. Seine Aussage im Communiqué vom 20. August lautet , dass er aufgrund der ihm vorliegenden Grundlagen eine Rückforderung an ihn nicht nachvollziehen könne, da ihm die Überlegungen und Berechnungen des regierungsrätlichen Ausschusses, die zur öffentlich angekündigten Forderung geführt haben, nicht bekannt waren.
- In den uns bekannten politischen Verfahren ist es üblich, den Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren, bevor man mit Vorwürfen oder Forderungen an sie an die Medien gelangt und Vorverurteilungen provoziert. Das ist eine äusserst problematische Vorgehensweise, die nach Auffassung der SP im Widerspruch zu unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen steht.
- Regierungsrat Urs Wüthrich hat in seiner öffentlichen Klarstellung vom 20. August auf diese Ungereimtheit hingewiesen und konstatiert, dass er zu Inhalt, Berechtigung und Umfang allfälliger Rückforderungen nichts sagen könne, bevor er deren Begründung kenne. Er ist selbstverständlich bereit, begründete Rückforderungen unverzüglich und vollumfänglich zu begleichen