Dieser Entscheid erfolgt nach intensiven Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Gesamtgerichts und im Interesse einer gut funktionierenden, hochstehenden Justiz im Kanton Basel-Landschaft. Das Gesamtgericht hat nach längeren, krankheitsbedingten Ausfällen mit einem neuen, ausserordentlichen Präsidenten eben erst wieder zur Normalbesetzung gefunden. Der dafür eingesetzte ausserordentliche Gerichtspräsident Andreas Linder stellt sich nun zur Wahl. Deshalb erscheint es angebracht, das nun gut funktionierende Team am Zivilkreisgericht West in der bestehenden Zusammensetzung weiter wirken zu lassen.
Die SP Baselland legt Wert darauf, dass der Grundsatz der Zuteilung der Gerichtssitze gemäss dem Wähleranteil weiterhin gilt. Mit der Einreichung ihrer Kandidatur in den Sommerferien hat die FDP Baselland diese Abmachung bedauerlicherweise verletzt. Der Verzicht der SP Baselland ist ein Entscheid im Interesse des Gerichtsbetriebs, die SP wird bei der nächsten Wahl ihren Anspruch einlösen.