Am Donnerstag wurde das revidierte Gesundheitsgesetz im Landrat verabschiedet. Was ursprünglich nach einer unbestrittenen Vorlage ohne Diskussionsbedarf aussah, gab aufgrund eines Änderungsantrags doch noch zu reden. Die beantragte Änderung betraf die Inkonvenienzentschädigung für Hebammen bei Wochenbettbetreuung. So wollte der Antragssteller, dass die Entschädigung nur ausgerichtet werden soll, wenn die Betreuung im Baselbiet stattfindet. Richtigerweise wurde der Antrag abgelehnt. Man stelle sich vor, eine Baselbieterin hat ein Kind geboren und geht nach der Geburt zu ihrer Mutter in den Aargau oder zum Vater des Kindes nach Olten, um während dem Wochenbett weitere Unterstützung zu haben. Weshalb in einem solchen Fall die Hebamme keine Inkonenvienzentschädigung erhalten soll, leuchtet nicht ein. Schlussendlich wurde das Gesetz dann ohne diese Änderung einstimmig verabschiedet.
Wie oft in letzter Zeit wurde an der letzten Sitzung auch viel über Energie diskutiert. So zum Beispiel war erneut Thema, inwieweit Solaranlagen auf Gebäude in der Kernzone gebaut werden sollen. Um uns von fossilen Energieträgern so schnell wie möglich loslösen zu können, ist klar, dass ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig ist. Es gibt aber noch genügend andere Flächen ausserhalb der Kernzone, die bereits genutzt werden könnten, es aber nicht getan wird. Ausserdem ist auch in der Kernzone der Einbau von Solaranlagen möglich – solange sie nicht gut einsehbar sind. So zum Beispiel, wenn das Dach zu einem Innenhof zeigt und dadurch das Ortsbild nicht gestört wird. Entsprechend wurde der Antrag der Ratsrechten, den Einbau von Solaranlagen völlig zu liberalisieren, nicht nachgekommen.
Das etwas ironische Traktandum war ein Vorstoss, mit dem die Rechten wollten, dass Interpellationen im Rat nicht mehr besprochen werden. Dies, um effizienter zu sein. Es ist deswegen nicht ganz unironisch, weil zu diesem Traktandum sehr lange diskutiert wurde, wir an dieser Landratssitzung alles andere als effizient waren und trotz angehängter Abendsitzung in der Traktandenliste nicht weit fortgeschritten sind. Da es aber in einem Parlament, auch wenn wir uns oft mehr Effizienz wünschen, darum geht, zu diskutieren, Argumente einzubringen und abzuwägen, ist es nicht mehr als richtig, dass ein grosser Teil des Landrats diesen Vorstoss abgelehnt hat. Es liegt jedoch an den Ratsmitglieder, durch die Anzahl und Länge ihrer Voten zu einem effizienteren Betrieb beizutragen.