Initiative „Wohnen für alle!“:
 Beschwerde gegen den Regierungsrat wegen Rechtsverweigerung

Beschwerde gegen den Regierungsrat

Die SP Baselland hat beim Kantonsgericht Beschwerde wegen Rechtsverzögerung gegen den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben. Vor über drei Jahren wurde die Initiative „Wohnen für alle!“ eingereicht. Die Regierung hat es in dieser Zeit nicht zustande gebracht, dem Landrat eine Vorlage zu diesem Anliegen vorzulegen. Da das Volk zu einer nicht formulierten Initiative erst Stellung nehmen kann, wenn der Landrat sich dazu geäussert hat, kommt das Versäumnis des Regierungsrats einer Rechtsverweigerung gleich.

Die unformulierte Initiative „Wohnen für alle!“ will ein tatkräftiges Engagement des Kantons für eine regional koordinierte Siedlungspolitik, die erschwinglichen Wohnraum für alle schafft und die Ressourcen schont. Sie ist im Mai 2015 eingereicht und Ende Juni 2015 als zustande gekommen erklärt worden.

In den letzten drei Jahren hat der Regierungsrat keinen Finger gekrümmt, um die Behandlung dieser Initiative zu ermöglichen. Bei einer formulierten Initiative muss diese innert 18 Monaten dem Volk vorlegt werden. Bei der nicht formulierten Initiative sieht die Verfassung vor, dass der Regierungsrat diese dem Landrat unterbreiten muss, ohne dass dafür eine Frist gesetzt ist. Falls der Landrat die Initiative ablehnt, muss diese innert zwei Jahren dem Volk vorgelegt werden.

Auch wenn der Regierungsrat nicht an eine Frist gebunden ist, bis er eine unformulierte Initiative dem Landrat vorlegt, ist daraus nicht zu schliessen, dass er dafür unbeschränkt Zeit in Anspruch nehmen darf. Vielmehr ist seine Hinhaltetaktik ein deutliches Zeichen dafür, dass er den Volkswillen gänzlich missachten will.

Die SP Baselland will, dass das Volk innert nützlicher Frist seine Rechte ausüben und über die Initiative „Wohnen für alle!“ abstimmen kann. Deshalb hat sie beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben mit dem Antrag festzustellen, dass der Regierungsrat durch die Nicht-Behandlung dieser Initiative eine Rechtsverweigerung begangen hat und anzuweisen ist, die Initiative dem Landrat unverzüglich zur Behandlung zu überweisen.

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