Bisher galt eine Obergrenze von 100’000 Franken für die Prüfung von Baugesuchen. Ein Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass unser Kanton der einzige schweizweit ist, der eine Obergrenze kennt. Nur die Stadt Luzern operiert noch mit einem solchen «Deckel». Dieser alte Zopf gehört abgeschnitten. Zumal es um marginale 50’000 Franken geht. Betroffen wären jährlich etwa fünf bis acht grosse Bauvorhaben. Alle anderen Baugesuche sind von der Anpassung nicht betroffen.
Bis jetzt werden solch grosse Bauvorhaben mit einer Art Gebührenreduktion gegenüber den vielen kleinen Baugesuchen bevorteilt. Da besteht eine störende Rechtsungleichheit. Der Mehraufwand für die Prüfung der grossen Bauvorhaben zahlen wir alle, die Steuerzahlenden. In den übrigen Kantonen werden sehr grosse Bauvorhaben von beispielsweise 400 Millionen Franken mit Gebühren von 300’000 bis 2.2 Millionen Franken belegt. Zum Vergleich: Der Neubau der Fachhochschule in Muttenz, das teuerste Bauwerk, das der Kanton Baselland je errichtet hat, kostet rund 300 Millionen Franken. Grosse Bauvorhaben sind meist sehr komplex zu beurteilen. Entsprechend gross ist der Aufwand der Verwaltung. Dieser soll in Zukunft dem Aufwand entsprechend verrechnet werden können.
Auch mit der Aufhebung der Obergrenze sind die Gebühren im Vergleich mit den anderen Kantonen noch sehr moderat. Der Wirtschaftsstandort Baselland ist deswegen keineswegs gefährdet, wie die Gegner behaupten. Die Höhe der Baugebühren war noch nie ein wesentlicher Standortfaktor. Für grosse Unternehmen sind vor allem die politische Stabilität in unserem Land, das Verhältnis zu den Behörden, die Qualität der Mitarbeitenden und damit des Bildungssystems oder die Verkehrserschliessung von Bedeutung. CVP, BDP, GLP, Grüne und SP unterstützen die Gesetzesänderung. Deshalb: JA zu gerechteren Baugebühren!