Ja zu unseren Grundwerten

Leserbrief in der bz vom 25.1.2016

Herr „Ausländer“ wohnt seit seiner Geburt in der Schweiz. Mit seinem Nachbarn versteht er sich nicht wirklich gut, reklamiert der doch wegen jeder Lappalie, bis sich Herr „Ausländer“ zu einer Beschimpfung hinreisen lässt, was ihm prompt eine Anzeige und Verurteilung einbringt. Wenn er sich jetzt in den nächsten 10 Jahren etwas zu Schulden kommen lässt (z.B. das Rauchen eines Joints!), erfolgt automatisch die Ausschaffung ins Herkunftsland seiner Eltern. Wollen wir das wirklich? Und wenn der genannte Herr „Ausländer“ noch eine Familie hat und aus einem aktuellen Kriegsgebiet stammt? Pech gehabt? Es lohnt sich wirklich, den Initiativtext zu lesen und sich den Deliktekatalog anzuschauen. Neben absolut unbestrittenen Straftaten wie Mord, schwerer Körperverletzung, Sexualdelikten, Raub etc. sind auch Delikte aufgeführt, welche schlichtweg als Bagatelle zu bezeichnen sind. Und hier haben wir das Problem. Die Initiative schafft das Verhältnismässigkeitsprinzip ab. Auch die gerichtliche Einzelfallbeurteilung wird ausser Kraft gesetzt. Diese Einschränkung der Grundrechte ist eine starke Missachtung unserer Rechtsordnung. Selbst SVP-Vertreter scheinen vereinzelt begriffen zu haben, wie gefährlich diese Initiative ist. Plötzlich soll sie nicht mehr für Secondos gelten! Dies ist schlichtweg gelogen. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass mit dieser Initiative bewusst der Bruch mit dem Völkerrecht in Kauf genommen wird. Es darf nicht sein, dass die Frage der Ausschaffung dem Zufall überlassen wird und der Einzelfall nicht mehr geprüft werden kann. Mit dem vom Parlament verabschiedeten, restriktiv formulierten Umsetzungsgesetz werden der Volksentscheid und die Menschenrechte respektiert. Die rechtskonforme Ausschaffung von Mörder, Betrüger und Vergewaltiger ist gewährleistet. In allen anderen Fällen kann dies ein unabhängiger Richter beurteilen und entscheiden. Dies ist mein Verständnis von Recht, und dies zeichnet die schweizerische Rechtsordnung aus, auf welche wir zu Recht stolz sein dürfen. 


Paul Svoboda,
Gemeinderat, Aesch

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