Mit der neu eingeführten Spitalfinanzierung ist der wirtschaftliche Druck auf die Spitäler massiv angestiegen. Im Mittelpunkt stehen aber auch nach der Fusion die Patientinnen und Patienten, die weiterhin gesicherten Zugang zu qualitativ hochstehenden medizinischen Leistungen auf allen Ebenen haben und durch effizientere Abläufe kürzere Wartezeiten erwarten können.
Ein weiterer wichtiger Faktor, der für die Fusion spricht, ist die zu erwartende sinkende Zahl von stationären Operationen. Sowohl auf Bundesebene wie auch in den Kantonen werden zur Zeit Listen von Operationen erstellt, die nur noch ambulant durchgeführt werden können. Dies senkt die Kosten im Gesundheitswesen, verringert aber den Bedarf an stationären Einheiten. Ein Abbau von Spitalbetten bei öffentlichen und privaten Spitälern ist daher unumgänglich.
Gegner der Fusion führen ins Feld, dass die Fusion zu einem Stellenabbau in den öffentlichen Spitälern führen wird. Das ist richtig und letztlich auch der wirtschaftlich gewünschte Effekt, wenn die Kostenexplosion im Gesundheitswesen gebremst werden soll. Entlassen werden soll aber niemand. Der Staatsvertrag mit der AG als Rechtsform wird eine AG mit öffentlichem Recht sein. Darin ist geregelt, dass eine GPK eingesetzt wird, mit paritätisch eingesetzten Mitgliedern, gewählt vom Grossen Rat und dem Landrat.
Die aktuelle Diskussion zeigt, dass innerhalb der städtischen SP der Widerstand gegen die Fusion deutlich grösser ist als in der Baselbieter SP. Ich kann die Skepsis der städtischen Genossinnen und Genossen bezüglich allgemeiner Zusammenarbeit in der Vergangenheit mit dem Partnerkanton durchaus verstehen. Die Fusion generiert aber gesamthaft betrachtet eine Erhöhung der Fallzahlen, was auch für den Kanton Basel-Stadt eminent wichtig ist. Nur ein gestärktes Universitätsspital kann im nationalen oder gar internationalen Umfeld bestehen. Dies bedeutet, dass nicht nur, aber vor allem auch im Gesundheitswesen vom bis anhin zelebrierten Kantönligeist Abschied zu nehmen ist.