Da es sich bei der Migration um ein weltweites Phänomen handelt, ist es Pflicht der UNO, sich vermehrt um das Problem zu kümmern, was inzwischen mit dem sogenannten UNO-Migrationspakt auch geschehen ist. Die Unterzeichner des Paktes wollen sich dafür einsetzen, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten geschützt werden. Insbesondere gilt dies für Frauen und Kinder. Für unser Land eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Zu meiner Überraschung hat nun die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) – mit 15 zu 9 Stimmen – dem Bundesrat empfohlen, dem Pakt nicht zuzustimmen. Und dies obwohl der Kommission bewusst ist, dass es sich beim Migrationspakt nur um eine rechtlich nicht verbindliche Absichtserklärung handelt. Vorbilder für dieses Handeln der SPK sind offensichtlich die trumpschen USA, Ungarn und nun auch noch Österreich. Ich bedaure diesen Entscheid der SPK sehr.
Für mich ist klar, dass die UNO neben diesem Pakt auch mehr für die Bekämpfung der Fluchtursachen unternehmen muss. Es wäre Pflicht der UNO, die Unrechtsstaaten für Verbesserungen der Lebensbedingungen ihrer Landsleute unter Druck zu setzen.
Bruno Krähenbühl,
alt Landrat, SP Münchenstein