Am Tag vor der Landratssitzung hat Regierungsrat Anton Lauber den Jahresbericht 2023 in einer Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Leider resultieren in der Rechnung dunkelrote Zahlen mit einem Verlust vom 94 Millionen Franken. Auf der Ausgabenseite wurden die Gründe benannt (Rückstellungen für Sanierungen von Altlasten in Deponien, Wertberichtigung beim Kantonsspital, stark gestiegene Gesundheitskosten, deutlich mehr Schülerinnen und Schüler). Auf der Einnahmenseite wurden sie nur teilweise erwähnt (fehlende Gewinnausschüttung der Nationalbank, deutlich kleinerer Anteil bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer). Zusammengerechnet ist die Rechnung gegenüber dem Budget um über 200 Millionen Franken schlechter.
Die Mindererträge bei den Vermögenssteuern (minus 31 Millionen) und bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern (minus 19 Millionen) werden nur am Rande erwähnt. Das ist bemerkenswert, weil die bürgerlichen Parteien vor der Abstimmung über die Vermögenssteuerreform im November 2022 behauptet haben, wir könnten uns die kleineren Erträge ohne Probleme leisten. Nur eineinhalb Jahre später ist klar, dass wir uns das überhaupt nicht leisten können. Da die Aussichten für die nächsten Jahre keineswegs besser, sondern eher deutlich schlechter sind, werden die kommenden Diskussionen über die Finanzen unseres Kantons interessant und sehr anspruchsvoll werden. Es darf kein Tabu sein, auch auf der Einnahmenseite Massnahmen zu ergreifen.
Am Landratstag wurde vor allem in den Fraktionen neben den traktandierten Geschäfte auch über die schlechte Rechnung 2023 diskutiert. Von den geplanten Traktanden stechen die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes und eine Änderung beim Sozialhilfegesetz hervor. Beide Gesetze wurden in der ersten Lesung bereits intensiv diskutiert, entschieden wird dann in der zweiten Lesung am 11. April. Erstaunlicherweise wehrt sich die FDP beim Gesundheitsgesetz gegen eine Regulierung bei der Zulassung von Leistungserbringern, mit welcher der Kanton über 7 Millionen Franken pro Jahr sparen könnte. Im Sozialhilfegesetz soll die Rückerstattungspflicht neu geregelt werden. Für den wahrscheinlich seltenen Fall, dass jemand Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und durch eine Erbschaft oder einen Lottogewinn zu einem grösseren Vermögen kommt, muss die Sozialhilfe mit Ausnahme eines Freibetrags von 30’000 Franken der Gemeinde zurückbezahlt werden. Die SP unterstützt beide Gesetze und wird am 11. April zustimmen.