Kanton soll besser kontrollieren

Leserinnenbrief vom 9. November in der bz Basel

Als im Berufsleben stehende Medizinische Praxisassistentin und direkt betroffene Einwohnerin unseres Kantons möchte ich den Fokus auf etwas für mich noch viel Wichtigeres als das Giesskannenprinzip lenken: Der Kanton Baselland wird via KVG-Artikel 42 Absatz 3 gesetzlich dazu verpflichtet, die Kontrolle der direkten Abrechnung zu wahren.

Wenn Arzt- oder Spitalrechnungen direkt vom Leistungserbringer mit der entsprechenden Versicherung abgerechnet werden, haben die Versicherten das Recht auf eine Orientierungskopie. Leider wird das nur sehr selten auch wirklich gemacht. Wie viele ungerechtfertigte und/oder fehlerhafte Rechnungen abgerechnet werden, möchte ich nicht wirklich wissen. In meinem Fall waren es zum einen 54 000 Fr. und zum anderen 27 000 Fr. Hier handelt es sich auch um Steuergelder. Solange sich der Kanton nicht engagiert, dass das KVG auch wirklich kontrolliert umgesetzt wird, wird weiterhin mit falschen Rechnungen zu rechnen sein.

Gerade bei der angestrebten Kostenumverteilung vom stationären in den ambulanten Bereich, sprich vom Spital in Arztpraxen, müssen wir Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlastet werden. Denn hier fällt der Kantonsbeitrag über den DRG weg, was die Kosten der Krankenkassenprämien erneut in die Höhe treiben wird. Denn wir werden wie üblich 90% der Kosten einer ambulanten Behandlung vollumfänglich über die Krankenkassen abrechnen. Darum lege ich ein Ja zur Prämienverbilligungsinitiative ein. 

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