Erst im letzten Jahr ist die vom Volk mit einem guten Zweidrittelmehr angenommene Revision des Landratsgesetzes in Kraft getreten. Damit wurde die Geschäftsleitung des Landrates neu
organisiert, so dass nun alle Fraktionen darin vertreten sind. Ohne die Erfahrungen mit dieser neuen Leitungsorganisation abzuwarten, soll nun aufgrund einer parlamentarischen Initiative das Landratsgesetz schon wieder geändert werden. Und dies mit einer Pseudolösung, die eine Entstellung und Verballhornung demokratischer Grundsätze darstellt. Diese Neuregelung sieht
nämlich vor, die Stimmen der Fraktionen innerhalb der Geschäftsleitung des Landrates unterschiedlich zu gewichten. So hätten die einzelnen VertreterInnen der SVP, der FDP aber auch der SP jeweils pro Person eine Vielzahl der Stimmen der kleineren Fraktionen. Das wäre undemokratisch.
Die Idee, in einem demokratischen Gremium eine unterschiedliche Bewertung der Stimmkraft der einzelnen Mitglieder vorzunehmen, ist ein Widerspruch in sich. Eine solche Regelung würde den Kanton Baselland hinter die ureigensten Grundsätze der Gleichheit an Rechten und Stimmkraft zurückwerfen. Schliesslich ist der Kanton Baselland in den 1830er-Jahren aus dem Kampf gegen die ungleiche Repräsentanz von Stadt und Land im Grossen Rat entstanden. Sollte es darum gehen, innerhalb der Geschäftsleitung des Landrats die Proportionalität der Stimmkraft zu etablieren, darf das keinesfalls durch einen pseudodemokratischen Multiplikatoreffekt erfolgen. Die ungleiche Gewichtung der Stimmkraft unter Gleichgestellten hat nicht nur Auswirkungen auf
den Ausgang von Abstimmungen, sondern auch auf die politische Binnen-Kultur dieses Gremiums. Die Geschäftsleitung des Landrats muss in gemeinsamer Verantwortung die Geschicke des Baselbieter Parlaments gestalten. Diese vorgeschlagene Neuorganisation wäre alles andere als förderlich für solidarisch getragene, faire Lösungen.
Das Abstimmen nach Köpfen („vote par tête“ – und nicht nach Ständen) gehört spätestens seit der Französischen Revolution zu den Grundsätzen der politischen Kultur demokratischer Institutionen. Die SP Baselland will mit diesen Grundsätzen nicht brechen. Vielmehr sind die Erfahrungen mit dem eben erst eingeführten Modell der Geschäftsleitung des Landrats abzuwarten, um allenfalls zu gegebener Zeit demokratisch solide Anpassungen vornehmen zu können.