Unglaublich aber wahr. SVP-Landrätin Caroline Moll hat immer noch nicht begriffen, dass Verträge nicht einseitig geändert werden können. Grundsätzlich ist an rechtsgültig abgeschlossenen Verträgen festzuhalten (pacta sunt servanda). Dies gilt selbstverständlich auch für Verträge, die zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen wurden. Einseitige Vertragsänderungen sind grundsätzlich nicht möglich. Zur Erinnerung: Am 8. Februar 2009 hat der Schweizer Souverän noch mit einer Mehrheit von 59,6 Prozent der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zugestimmt.
Was wir bei dieser Rechtslage tun können, ist eine Vertragsänderung zu verlangen. Eine solche müsste allerdings innerhalb der EU von allen 28 Mitgliedsländern genehmigt werden. Schlaumeierisch kann die Schweiz aber auch eine Neuinterpretation gewisser Vertragsbestimmungen einbringen. Dies wird momentan versucht und auch von den Initianten unterstützt. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative steht für unsere Wirtschaft viel auf dem Spiel. Dies deshalb, weil alle Verträge der Bilateralen I als Gesamtpaket abgeschlossen und auch gekündigt werden (Guillotine-Klausel). Anstatt ständig über unser Verhandlungspersonal herzuziehen, wäre es besser, diese bei der Lösung der anstehenden Probleme moralisch und auch politisch zu unterstützen.