Keine weiteren Kürzungen für Armutsbetroffene!

Wussten Sie, dass im Kanton Basel-Landschaft der Grundbedarf einer Person, die Sozialhilfe benötigt, zu tief angesetzt ist? Die geltenden Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) empfiehlt einen Grundbedarf von Fr. 1’006.- pro Monat für eine Einzelperson. Das muss unter anderem für folgende Dinge reichen: Nahrungsmittel, Getränke, Bekleidung und Schuhe, allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr), Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, …. Im Baselbiet wird dieser Betrag bereits um rund 20 Franken pro Monat unterschritten. Nun soll weiter gekürzt werden können. Und zwar pauschal 40 Franken, wenn jemand länger als 2 Jahre Sozialhilfe bezieht. Einem Viertel der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger könnte so auf einen Schlag ein Teil des bereits tiefen Beitrags weggenommen werden. Übrigens: ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden in unserem Kanton sind Kinder resp. deren Eltern. Dieser «Langzeitabzug» trifft Menschen, die nach zwei Jahren keine Arbeit gefunden haben und deren Chancen, im Arbeitsmarkt wieder Fuss zu fassen, fortlaufend schlechter werden!

Ein paar vermeintliche «Zückerli» sind in der Teilrevision drin, so zum Beispiel das geplante Asessmentcenter. Dort sollen die Meschen, die finanzielle Unterstützung brauchen, beraten und begleitet werden. Doch sollte dies nicht schon heute bei den Sozialhilfebehörden in den Gemeinden geschehen? Erste Priorität muss es doch sein, die Menschen so gut wie möglich zu betreuen und zu schauen, welche Angebote und Hilfe sie wo erhalten können. Damit sie wieder vollständig auf eigenen Beinen stehen können. Dass das Wissen und Können dafür nicht in jeder Sozialhilfebehörde vorhanden ist, liegt am heutigen System. Gerade in kleinen Gemeinden im Oberbaselbiet stossen die Behördenmitglieder oft an ihre Grenzen. Der zeitliche Aufwand ist gross, das Know-How fehlt zum Teil, da die Behördenmitglieder ja keine Profis im Sozialbereich sind. Ganz viele Behördenmitglieder geben bestimmt ihr Bestes und leisten sehr viel, die Herausforderungen sind aber enorm. Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden wäre hier bestimmt eine mögliche Lösung. Das angepriesene kantonale Asessmentcenter dagegen ist ein Weg, den kein anderer Kanton bisher eingeschlagen hat. Ob sich die Kosten dafür auszahlen und der Nutzen für die Betroffenen da sein wird, ist mehr als zu bezweifeln und kann nicht wirklich abgeschätzt werden.

Oft wird vergessen, dass viele Sozialhilfebeziehende im Erwerbsleben stehen, der Lohn aber nicht zum Leben ausreicht. Da könnte der Hebel angesetzt werden: es braucht Mindestlöhne, die bei voller Anstellung zum Leben reichen. Aber davon ist in dieser Teilrevision keine Rede. Es wird nicht versucht, Lösungen für die Ursachen der Armut anzugehen, sondern es wird nach unten getreten. Ich wehre mich gegen noch mehr Sanktionen, welche Armutsbetroffene erdulden müssen. Deshalb sage ich klar und deutlich Nein zu dieser Gesetzesrevision.

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