Im Rahmen einer Steuergesetzrevision wollte die Regierung eine Begrenzung der steuerlich abzugsfähigen Pendlerkosten auf 3‘000 Franken beschränken. Dies entspricht der neuen Grenze bei den Bundessteuern. Mit dieser Begrenzung der Pendlerkosten würden die kantonalen Einkommenssteuern um 10 Mio. Franken steigen und einen Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen beitragen.
Mit einem Zufallsmehr hat die rechtskonservative Seite nun aber den Pendlerabzug auf knapp 6‘000 Franken deutlich angehoben. Damit reduzieren sich einerseits die steuerlichen Mehreinnahmen auf nur
5 Mio. Franken und torpedieren so die regierungsrätliche Finanzstrategie.
Andererseits werden so Autopendler weiterhin gegenüber den ÖV-Pendlern mit einem Generalabonnement 2. Klasse deutlich bevorzugt. Die SP erachtet diese Bevorzugung von Autopendlern gegenüber den ökologisch vorbildlichen ÖV-Pendlern als ungerecht. Aus diesem Grund favorisiert die SP eine stärkere Begrenzung der Pendlerkosten.