Seit über 10 Jahren sind die Kantone per Bundesverfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte unserer Schulen und dazu gehört auch der Fremdsprachenunterricht national einheitlich zu regeln. Auch das HarmoS-Konkordat hat bis heute leider keine definitive Lösung gebracht. Aus meiner Sicht muss das als krasse Missachtung des Volkswillens betrachtet werden. Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung unseres Schulwesens zustande, so hat der Bund die Pflicht, die notwendigen Vorschriften zu erlassen (Art. 62/4 BV). Der Bundesrat ist also verpflichtet, endlich zu handeln. Folgende Lösung wäre verfassungsgemäss: Beginn des Fremdsprachenunterrichts in allen Deutschweizer Kantonen auf der gleichen Schulstufe (Primarschule), und zwar mit der gleichen Fremdsprache. Also nicht in der Nordwestschweiz mit Französisch und in der Ostschweiz mit Englisch. Aus innenpolitischen Gründen sollte meiner Meinung nach mit Französisch begonnen werden.
Bruno Krähenbühl,
alt Landrat und Schulratspräsident, SP Münchenstein