Gleichzeitig bedeutet die Rückweisung eine Desavouierung der vorangegangenen Kommissionsarbeit. Diese hatte die konstruktive Regierungsvorlage, mit welcher ein vom Volk mit dem Beitritt zum Konkordat Sonderpädagogik erteilter Auftrag erfüllt wurde, mit knappem Mehr zur Annahme empfohlen. Jene Kommissionsmitglieder, die diese Rückweisung unterstützt haben, haben vor der eigenen Aufgabe kapituliert. Denn zuvor hatte die zuständige Bildungs-, Kultur- und Sportkommission das Geschäft in nicht weniger als 7 Sitzungen vorberaten. Eine Rückweisung an die Regierung war in diesen langen Beratungen nicht thematisiert worden.
Der Landrat hat mit seinem Entscheid die Verantwortung dafür, mit der dringenden Klärung von offenen Fragen und Zuständigkeiten Rechtssicherheit herbeizuführen und für eine faire Mittelzuweisung im Bereich der Sonderpädagogik zu sorgen, von sich gewiesen und seine ureigene Aufgabe als Gesetzgeber nicht erfüllt. Dass die Rückweisung nicht mit konkreten Zusatzanträgen versehen wurde, ist symptomatisch für die obstruktive Haltung, die dahintersteckt und entlarvt, dass klare Vorstellungen und mehrheitsfähige Perspektiven fehlen.
Es wird nun Aufgabe der Regierung sein, den Schaden zu begrenzen und rasch zu beheben. Die SP-Landratsfraktion legt Wert darauf, dass bei der Neuerarbeitung der Vorlage die Gelegenheit ergriffen wird, dass die beteiligten Partner – in den Schulen, bei Eltern und Behindertenorganisationen – einbezogen werden. An die Stelle der Obstruktion muss wieder die Integration treten.