Bisher konnte eine Initiative auf Gemeindeebene nur ergriffen werden, wenn damit die Einführung des Einwohnerrates verlangt wurde. Allerdings war ein ablehnender Entscheid der Gemeindeversammlung endgültig. Das heisst, die Initiative konnte gar nicht der Volksabstimmung unterbreitet werden, wenn die Gemeindeversammlung dem Anliegen nicht zustimmte. Welche Gemeindeversammlung will sich schon selber abschaffen? Ist es nicht mehr als recht, wenn eine Volks-Initiative auch in einer Volks-Abstimmung beurteilt wird? Genau das verlangte der Vorstoss von Regula Meschberger.
Christine Koch ging in ihrem Vorstoss weiter und verlangte grundsätzlich die Einführung des Initiativrechts in Gemeinden ohne Einwohnerrat.
Die beiden Vorstösse wurden nun im Gemeindegesetz umgesetzt. Mit der Einführung des Initiativrechts wird die Gemeindeversammlung eine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung einer Initiative abgeben können. Das letzte Wort aber haben die Stimmberechtigten im Rahmen der Volksabstimmung.
Mit der gleichen Revision wollte der Regierungsrat die Wahl von Lehrpersonen der Gemeindeschulen in den Gemeinderat verhindern, indem die Unvereinbarkeitsregel ausgeweitet werden sollte. Dagegen hat sich die SP gewehrt. Schliesslich kam es zu einem Kompromiss, indem den Gemeinden das Recht eingeräumt wird, in der Gemeindeordnung festzulegen, dass Lehrpersonen in den Gemeinderat wählbar sind.
„Mit dieser Revision werden die demokratischen Rechte auf kommunaler Ebene ausgebaut“, freut sich Regula Meschberger.