Nein zur Sesselkleberei

Leserbrief in der BaZ vom 3. Mai 2017

Seit 1972 steht in der Baselbieter Verfassung eine Beschränkung der Amtszeit für Landrätinnen und Landräte von vier Legislaturen, also von sechzehn Jahren. Diese Bestimmung sorgt dafür, dass es eine stete Durchmischung gibt und immer wieder neue und frische Kräfte ins Parlament nachrücken. Die Mitglieder des Landrats haben während dieser maximal sechzehn Jahre genug Zeit, Vorstösse einzureichen, solide Kommissionsarbeit zu leisten und sich somit politisch zu verwirklichen! Wer nach diesen Jahren immer noch nach politischem Engagement dürstet, kann beispielsweise für einen Gemeinderat kandidieren, in Kommissionen mitarbeiten oder gar nach Bern gehen? Unser Parlament lebt von einer stetigen Durchmischung, welche neuen Wind und unkonventionelle Ideen bringt, und braucht keine Sesselkleber. Deshalb gehört die Abschaffung der Amtszeitbeschränkung abgelehnt!

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