Mit der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes werden Beziehende von Ergänzungsleistungen zusätzlich belastet. Für Heimbewohnende bedeutet die Vorlage 120 Franken weniger Ergänzungsleistungen pro Monat. SP, Grüne und Avivo engagieren sich deshalb für ein Nein zum Ergänzungsleistungsabbau.
Am 30. November stimmen wir im Baselbiet über eine Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Einmal mehr sollen die Folgen einer verfehlten bürgerlichen Finanzpolitik auf jene abgewälzt werden, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Ergänzungsleistungen (EL) unterstützen Menschen, die AHV oder IV beziehen und deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Sie greifen, wenn die anrechenbaren Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Als Einnahme wird auch ein Teil des Vermögens berücksichtigt. Neu soll dieser sogenannte Vermögensverzehr für Heimbewohnende von 10 auf 20 Prozent verdoppelt werden. Das bedeutet: Das kleine Ersparte, das Betroffene noch haben, wird doppelt so schnell aufgebraucht.
Die Teilrevision bringt nichts, sondern schikaniert Seniorinnen und Senioren. Die angeblichen Einsparungen sind verschwindend klein im Verhältnis zum Preis, den die Betroffenen zahlen. Weniger als 3 Millionen Franken pro Jahr fliessen dadurch in die Staatkasse. Das ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Hinzu kommt: Bereits heute werden ausbezahlte Leistungen nach dem Tod von EL-Beziehenden zurückgefordert. Mit dem höheren Vermögensverzehr wird zwar weniger EL ausbezahlt, gleichzeitig fällt aber auch die Rückforderung bei den Erben kleiner aus. Das finanzielle „Einsparpotenzial“ der Revision wird also noch weiter schrumpfen.
Das Baselbiet braucht keine zynischen Kürzungen bei den Sozialleistungen auf dem Rücken von Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Wir sagen klar Nein zur unwürdigen Teilrevision des EL-Gesetzes.