Eine Kürzung des Sozialhilfe-Grundbedarfs, wie ihn die rechte Mehrheit im Landrat 2018 beschlossen hat, widerspricht den Empfehlungen der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Aber nicht nur die Fachleute waren empört über den Kürzungsentscheid. Auch die Bevölkerung hat kein Verständnis für Massnahmen auf dem Buckel jener Menschen, die es sowieso schon schwer haben. Das zeigte sich kürzlich auch in Bern, wo im Mai ein ähnliches Ansinnen in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde.
Für Sozialhilfebeziehende ist es bereits heute eine grosse Herausforderung mit dem Grundbedarf von CHF 986.- pro Monat alle Alltagskosten zu decken. Es ist falsch, dass Menschen nun sogar noch beweisen sollen, dass sie diesen Grundbetrag auch wirklich „verdienen“ und sonst mit noch weniger auskommen müssen. Dieser Systemumkehr liegt ein generalisierendes Misstrauen zugrunde, das nicht gerechtfertigt ist. Betroffene würden so noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt und in ihrer Existenz gefährdet.
In Baselland ist die verlangte Kürzung zudem schon die dritte in wenigen Jahren. Eine weitere Verschärfung der Situation von Sozialhilfebeziehenden ist menschenverachtend und steht unserem Kanton schlecht an. Wir wollen ein menschenwürdiges Baselbiet! SP-Landrätin und Fraktionspräsidentin Miriam Locher verlangt deshalb mit einer Motion, die sie am kommenden Donnerstag im Landrat einreicht, dass das Verfahren zur Umsetzung gestoppt wird – so wird nicht zuletzt auch ein teurer Bürokratieleerlauf verhindert.