Bei der Debatte um den 8. Generellen Leistungsauftrag über den öffentlichen Verkehr (8. GLA) hatte die SP bereits erfolgreich gefordert, dass das Angebotsdekret überarbeitet werden muss. Das Vorlegen des überarbeiteten Dekrets war nötig. Die SP begrüsst auch die grundsätzliche Stossrichtung.
Anpassungsbedarf sieht die SP Baselland jedoch in zwei wesentlichen Punkten:
Es braucht unbedingt eine Differenzierung beim Passus zur Wirtschaftlichkeit (§10). Der städtische und der ländliche Raum können bezüglich des Kostendeckungsgrades nicht mit gleichen Ellen gemessen werden. Die Voraussetzungen sind in diesen unterschiedlichen Räumen sehr unterschiedlich. Die SP Baselland fordert, dass ÖV-Linien im ländlichen Raum angebotsorientiert und unabhängig vom Kostendeckungsgrad betrieben werden. Bei der Abstimmung zum Erhalt des „Läufelfingerli“ hat die Bevölkerung klar zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Mindesterschliessung aller Kantonsteile erwartet. Nimmt der Regierungsrat dieses Abstimmungsergebnis ernst, passt er den entsprechenden Paragraphen an.
Eine weitere Anpassung fordert die SP bezülich der Erschliessung in §9: So möchte der Regierungsrat in der vorliegenden Fassung des Angebotsdekrets eine hohe Hürde für die Erschliessung von dichtbebauten Wohn- und Arbeitsplatzgebieten einführen. Dies kann die SP nicht akzeptieren. Die SP schlägt als Zielgrösse in dicht bebauten Gebieten fünf Minuten Fusswegdistanz an (gegenüber zehn Minuten in weniger dicht bebauten Gebieten).
Zukünftig kann der Kanton aus Sicht der SP eine wesentliche Angebotsverbesserung auch durch eine Kombination des klassischen ÖV mit neueren Angeboten wie Sharing- oder Leih-Systemen erreichen.