Als Kompromiss kann die Initiative des Hauseigentümerverbands nicht bezeichnet werden. Aufzonungen werden schlicht nicht geregelt, obwohl auch sie zu erheblichen Mehrwerten führen. Unklare Rechtsbegriffe und Widersprüche zum Bundesrecht würden zu Gerichtsverfahren führen, die niemandem nützen. Klar ist, dass durch die Initiative erhebliche Steuerausfälle resultieren würden: Eine Rechnung, die am Ende die Gemeinden und die Bevölkerung begleichen.
Im Gegensatz zur Initiative sollte ein Gegenvorschlag Klarheit schaffen. Leider hat die bürgerliche Mehrheit den Kompromiss gemäss Vorschlag der Bau- und Planungskommission so stark abgeschwächt, dass die SP-Fraktion den Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung ablehnen musste. Die SP war damit einverstanden, dass mit der Gesetzesänderung bei Um- und Aufzonungen sowie Quartierplanungen nicht automatisch Mehrwertabgaben erhoben werden sollten sondern die Gemeinden mittels Reglement Mehrwertabgaben einführen können.
Entsprechend der Kantonsverfassung wollte die SP einen möglichst grossen Spielraum für die Gemeinden schaffen. Dieser Spielraum wurde nun von der bürgerlichen Mehrheit so weit eingeschränkt, dass die SP den abgeschwächten Gegenvorschlag nicht mehr unterstützen konnte. Der aktuelle Stand des Gesetzes über die Abgeltung von Planungsmehrwerten gibt den Gemeinden dank einem Bundesgerichtsurteil den grösstmöglichen Spielraum, Mehrwertabgaben gemäss eigenem Ermessen zu beschliessen. Das ist keine optimale Lösung aber deutlich besser als eine verfassungswidrige Einschränkung der Gemeinden.