Die SP Baselland sagt klar Nein zur HEV-Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» sowie zum Gegenvorschlag des Landrates. Die Initiative greift die Gemeindeautonomie an, beschert einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Steuergeschenke auf Kosten der Allgemeinheit und ist handwerklich mangelhaft.
Die Initiative des Hauseigentümerverbands will den Gemeinden eine starre Obergrenze für die Mehrwertabgabe vorschreiben. Bisher können die Gemeinden im gesetzlichen Rahmen selbst entscheiden, ob und wie hoch sie eine Abgabe auf Planungsmehrwerte erheben. Diese Autonomie würde mit der Initiative ausgehebelt. Bewährte, demokratisch beschlossene Regelungen würden einfach ausser Kraft gesetzt. SP-Präsidentin Tania Cucè dazu: «Echte Kompromisse entstehen in den Gemeinden, wo die Menschen die lokalen Verhältnisse kennen. Nicht am Schreibtisch des Hauseigentümerverbands.»
Wertsteigerungen durch Ein- oder Umzonungen entstehen allein durch politische Entscheide, nicht durch Leistungen der Eigentümerschaft. Dennoch sollen die Gemeinden auf Einnahmen verzichten, während sie gleichzeitig die Infrastrukturkosten für Schulen, Strassen oder öffentliche Plätze tragen müssen. Die Kantonsverfassung hält fest, dass erhebliche Planungsvor- und -nachteile angemessen ausgeglichen werden müssen. Die Initiative missachtet diesen Grundsatz.
Zudem ist die Initiative handwerklich mangelhaft. Widersprüche zum Bundesrecht und unklare Rechtsbegriffe würden zu langwierigen Gerichtsverfahren führen. Bereits 2020 erklärte das Bundesgericht eine vergleichbare Baselbieter Regelung für ungültig. Auch der Gegenvorschlag des Landrates überzeugt nicht. Die darin festgelegten Höchstwerte für Mehrwertabgaben unterschreiten bereits heute geltende, demokratisch legitimierte Regelungen in den Gemeinden und schränken deren Handlungsspielraum damit zu stark ein.
Damit Gemeinden auch in Zukunft darüber entscheiden können, wie sie ihre Entwicklung im Interesse der Bevölkerung gestalten, braucht es am 27. September ein Nein sowohl zur Initiative des Hauseigentümerverbands als auch zum Gegenvorschlag des Landrates.