Parlamente weiter mit wichtigen Rollen

Leserbrief in der BaZ vom 17. Januar 2019

Bei Diskussionen im Zusammenhang mit der geplanten „ Universitätsspital Nordwest AG“ werde ich immer wieder gefragt, was der Begriff „Aktiengesellschaft mit öffentlichem Zweck“ konkret bedeute. Viele sind der Meinung, die beiden kantonalen Spitäler würden privatisiert und die Politik habe künftig zum Spitalwesen nichts mehr zu sagen. Beides trifft nicht zu.

Der Begriff „öffentlicher Zweck“ bedeutet, die AG müsse dem Gemeinwohl dienen, was bei einem Spital wohl der Fall sein dürfte. Auch darf die Tätigkeit einer solchen AG nicht nur einer blossen Gewinnerzielung dienen. Wie dem Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu entnehmen ist, wird das geplante Spital von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit sein. Auch in Zukunft wird die Politik eine wichtige Rolle spielen. So sind die Statuten der neuen AG durch gleichlautende Beschlüsse der beiden Kantonsregierungen zu genehmigen. Ebenfalls werden die Verwaltungsräte bzw. Rätinnen durch die beiden Regierungen gewählt.

Wichtig ist auch, dass das gesamte Aktienkapital den Trägerkantonen gehört. Die Aktionärsrechte üben die beiden Regierungen aus. Diese legen auch die Eignerstrategie fest. Die beiden kantonalen Parlamente werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen. Der Grosse Rat und der Landrat können mit je einer Zweidrittelmehrheit die Eigentümerstrategie an die Regierungen zurückweisen. Auch die Informationspflicht der Regierungen gegenüber den beiden Parlamenten ist verpflichtend geregelt. Als Oberaufsicht der beiden Kantone amtet eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission. Ebenfalls ein politisches Gremium. Aus meiner Sicht fehlt nur folgendes: Das Personal sollte mit mindestens 1 Sitz obligatorisch im Verwaltungsrat vertreten sein. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Neureglung unseres Spitalwesens eine gute Sache ist und eine kräftige Zustimmung verdient. 


Bruno Krähenbühl
alt Landrat, SP Münchenstein

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