Knappes Mehr gegen einen ökologischen und gerechten Pendlerabzug

Mit einem rechtskonservativen Zufallsmehr wurde heute im Landrat festgelegt, dass auch weiterhin bis 6‘000 Franken fürs Pendeln von den Steuern abgezogen werden können. Die SP war aus ökologischen und finanzpolitischen Gründen für eine gerechte Begrenzung der Pendlerkosten in der Höhe von 3000 Franken. Der definitive Entscheid wird erst in der zweiten Lesung gefällt.

Im Rahmen einer Steuergesetzrevision wollte die Regierung eine Begrenzung der steuerlich abzugsfähigen Pendlerkosten auf 3‘000 Franken beschränken. Dies entspricht der neuen Grenze bei den Bundessteuern. Mit dieser Begrenzung der Pendlerkosten würden die kantonalen Einkommenssteuern um 10 Mio. Franken steigen und einen Beitrag zur Gesundung der Kantonsfinanzen beitragen.

Mit einem Zufallsmehr hat die rechtskonservative Seite nun aber den Pendlerabzug auf knapp 6‘000 Franken deutlich angehoben. Damit reduzieren sich einerseits die steuerlichen Mehreinnahmen auf nur
5 Mio. Franken und torpedieren so die regierungsrätliche Finanzstrategie.

Andererseits werden so Autopendler weiterhin gegenüber den ÖV-Pendlern mit einem Generalabonnement 2. Klasse deutlich bevorzugt. Die SP erachtet diese Bevorzugung von Autopendlern gegenüber den ökologisch vorbildlichen ÖV-Pendlern als ungerecht. Aus diesem Grund favorisiert die SP eine stärkere Begrenzung der Pendlerkosten.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed