Baselbieter Corona-Härtefall-Hilfe 2.0

Heute hat der Landrat die Regierungsratsvorlage „Baselbieter Corona-Härtefall-Hilfe 2.0“ behandelt. Die SP ist erfreut, dass der Landrat die von der SP eingebrachten Anträge angenommen hat. Damit können die Baselbieter KMU mit hohen Umsatzeinbussen nicht nur neue Kredite sondern auch À-Fonds-perdu-Beiträge beantragen.

Heute hat der Landrat einer einmaligen Ausgabe für die Umsetzung der Härtefall-Massnahmen zugestimmt. Als Grundlage für den Beschluss dienen das Covid-19-Gesetz des Bundes und die dazu gehörende Covid-19-Härtefallverordnung des Bundesrates. Die Kosten für die Härtefall-Massnahmen werden von Kanton und Bund getragen. Der Bund stellt 21.08 Millionen der insgesamt vorgesehen 31 Millionen zur Verfügung.

Der Regierungsrat wollte bei der Unterstützung von Unternehmen einseitig auf Bürgschaften für Bankkredite setzen und ein Bezug von À-Fonds-perdu-Beiträgen nur in geringem Umfang und in Kombination mit Krediten ermöglichen. Die Erfahrung mit der ersten Welle im Frühling hat jedoch gezeigt, dass der Bedarf nach Krediten deutlich kleiner war als gedacht. Deshalb hat die SP beantragt, dass eine Auszahlung von À-Fonds-perdu-Beiträge auch ohne Aufnahme neuer Kredite möglich sein soll, so wie dies die Bundesvorgaben ermöglichen. Die SP ist erfreut darüber, dass der Landrat ihrem Antrag Folge geleistet hat und so ermöglicht, dass die betroffenen KMUs im Kanton Baselland Kredite oder À-Fonds-perdu-Beiträge beantragen können.

Für viele Unternehmen aus den besonders von den Corona-Massnahmen betroffenen Branchen (Eventbranche, Schausteller, Reisebranche etc.) wird es ohnehin schwierig sein, Kredite in absehbarer Zeit zurückzuzahlen. Wenn die Firmen ihre künftigen Erträge in hohem Masse für Kreditrückzahlungen einsetzen müssten, würde ihnen das Geld für zukunftsorientierte Investitionen fehlen. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die mit ihrer Tätigkeit nur geringe Margen erzielen. Die SP ist erfreut, dass die KMUs nun auch im Baselbiet À-Fonds-perdu-Beiträge beantragen können.

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