Verbesserung von Rentensicherheit und Steuergerechtigkeit – JA zur STAF

Das regionale rot-grüne Komitee Pro STAF spricht sich deutlich für eine Annahme der AHV-Steuervorlage aus. Die STAF bringt aus linker Sicht einen doppelten Fortschritt. Denn sie stärkt die AHV ohne Leistungsabbau und sorgt dafür, dass international tätige Konzerne und Grossaktionäre endlich mehr Steuern bezahlen. Ausserdem ist ein Ja zur STAF wichtig für die Kantonsfinanzen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Viel besser als die USRIII
Das Referendum gegen die USR III hat sich gelohnt. Mit der STAF liegt ein Plan B dazu vor, der viel gerechter ist. Die STAF bringt mindestens 520 Mio. mehr Steuereinnahmen von Konzernen und Reichen als die USR III gebracht hätte.

Höhere Steuern von Konzernen und Grossaktionären
Grosskonzerne und Grossaktionäre werden erstmals seit Jahrzehnten wieder mehr Steuern bezahlen müssen. Rechnet man Bund und Kantone zusammen, werden die bisher bevorzugten Grosskonzerne schweizweit über 2 Milliarden Franken mehr Steuern zahlen. Dafür ist es höchste Zeit.

Soziale Stärkung der AHV
Dank der AHV-Steuervorlage fliessen bis 2030 rund 30 Mia. zusätzlich in die AHV. Diese dringend nötige Stützung wird sozial finanziert. Sie stammt zu Zweidritteln aus Bundesmitteln und von Unternehmen. Würde sie stattdessen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert, käme sie den Mittelstand und die Pensionierten viel teurer zu stehen.

Wichtig für unsere Kantonsfinanzen
Wenn die AHV-Steuervorlage am 19. Mai angenommen wird, erhalten die Kantone vom Bund zusätzliche Mittel aus der direkten Bundessteuer. Für Basel-Stadt schätzt der Bund die Mehreinnahmen auf 60 Millionen pro Jahr. Gleichzeitig wird der Nationale Finanzausgleich angepasst, woraus für Basel-Stadt eine schrittweise Entlastung von 40. Millionen pro Jahr resultieren soll.

Auch im Baselbiet setzt sich die SP für eine ausgeglichene Umsetzung der Steuervorlage 17 ein. Regierung und Kommission haben allerdings eine Vorlage im Sinn, welche einerseits massive Steuersenkungen für Unternehmen von gegen 60 Millionen Franken zur Folge hat, sowie andererseits auch sozial sehr ungenügend abgefedert ist. Der vorgesehene Steuersatz ist dabei sogar tiefer als jener, welcher 2017 in der Baselbieter Umsetzung der USRIII vorgesehen war. Die SP lehnt daher die vorliegende Fassung ab und wird sich in der kommenden Landratsdebatte weiterhin für einen sozialen und finanziell tragbaren Kompromiss einsetzen und falls nötig die Steuervorlage an die Urne bringen.

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