Unmenschlich und möglicherweise verfassungswidrig

Das neue Sozialhilfegesetz ist für die SP Baselland nicht annehmbar. Es fusst auf einem Generalverdacht und senkt den Grundbedarf auf ein unzulässiges Niveau. Die SP-Stellungnahme zu Handen der Regierung enthält zudem profunde Überlegungen zur fraglichen Verfassungsmässigkeit der vorliegenden, neuen Regelung.

Für die SP ist Solidarität mehr als nur ein Schlagwort für Sonntagsreden. Auch aus diesem Grund hat sich die SP von Anfang an gegen die unmenschliche «Motion Riebli» gestellt und lehnt aus diversen Gründen die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) ab, welche daraus hervorging. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des SHG würde in vielen Fällen das von der SKOS empfohlene Existenzminimum unterschritten und viele Menschen unverschuldet unter Druck geraten. Das vorgeschlagene Mehrstufen-Prinzip fusst auf einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Sozialhilfebeziehenden. Ihnen wird pauschal unterstellt, dass sie sich nicht genug darum bemühen, aus der Sozialhilfe herauszukommen. Dies ist nicht nur unsolidarisch, sondern es widerspricht auch der Realität. Die Mehrheit aller Betroffenen bemüht sich trotz widriger Umstände nach Kräften.

Die SP Baselland lehnt die vorliegende Teilrevision auch aus weiteren Gründen ab. So ist die Verfassungskonformität stark zu bezweifeln, dies zu prüfen hat die Regierung unterlassen. Zudem würden die geplanten Änderungen für die Gemeinden einen unverhältnismässig grossen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen. Des Weiteren besteht auch die Gefahr von willkürlichen Einstufungen und ungleicher Behandlung der Sozialhilfebeziehenden.

Als Partei, die sich für eine solidarische Gesellschaft einsetzt, lehnt die SP das vorgesehene Konzept der Grundpauschalstufen und somit die gesamte Teilrevision des SHG ab.

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