Seit 1848 besteht in der Schweiz eine Gewaltentrennung. Dies ist ein fundamentaler Bestandteil für einen funktionierenden Rechtsstaat. Das Gewaltentrennungsprinzip hat den Sinn und Zweck, die einzelnen Gewalten wie die Exekutive, Judikative und Legislative zu trennen und unabhängig zu halten.
Am 28. Februar wird mit der Durchsetzungsinitiative an diesem Grundpfeiler massiv gerüttelt. Mit dem zur Abstimmung vorliegenden Initiativtext wird stark in diese Trennung eingegriffen, denn sie nimmt den Richtern jeglichen Ermessensspielraum bei den Ausschaffungen. Ein Automatismus soll durch die Initiative eingeführt werden, welcher vor allem aus rechtlicher Sicht höchst problematisch ist und deshalb unbedingt abgelehnt werden muss.
Für mich muss in der Schweiz weiterhin ein Rechtssystem bestehen, welches jeden einzelnen Fall individuell beurteilt und den Umständen entsprechend ein Urteil fällt. Ein Automatismus verletzt auch die Menschenrechtskonvention und unsere Grundrechte in der Bundesverfassung. Es gilt diese Gewaltentrennung zu bewahren und den gefährlichen Automatismus zu verhindern. Darum lege ich am 28. Februar bei der Durchsetzungsinitiative ein entschiedenes NEIN in die Urne.
Adrian Mangold, SP Oberwil