Im Komitee vertreten sind die Sozialdemokratischen Parteien Basel-Stadt und Baselland, die Grünen Basel-Stadt und Baselland, die Basta, die JUSO Basel-Stadt und Baselland sowie das Junge Grüne Bündnis Nordwest. Mitträger sind ausserdem die Gewerkschaftsbünde beider Basel mit ihren Einzelgewerkschaften sowie verschiedenste VertreterInnen der Zivilgesellschaft, aus Kirchen, Kulturschaffende sowie VertreterInnen der besonders betroffenen Gemeinden.
An der Medienkonferenz vom 11. Januar 2017 hob Nationalrat Beat Jans (SP) hervor, dass die Ausfälle von 3 Milliarden Franken nicht nur zu einem substantiellen Abbau im Service Public, sondern auch unausweichlich zu Steuerbelastungen führen werden, die vor allem den Mittelstand treffen werden. Nationalrätin Maya Graf (Grüne) wies darauf hin, dass im Baselbiet, wo jetzt schon ein Sparpaket das andere jagt, die neuerlichen Ausfälle dramatisch sein werden, nicht zuletzt für die Gemeinden. Für Thomas Leuzinger (Gewerkschaftsbund) ist besonders stossend, dass die Arbeitnehmenden doppelt getroffen werden – durch den Abbau von Arbeitsplätzen, etwa im Service public, wie auch durch Steuererhöhungen. Michael Weiss (LehrerInnenverein BL) dokumentierte nicht nur den bereits heute teilweise pitoyablen Zustand diverser Baselbieter Schulgebäude, sondern machte auch klar, dass weitere Abbaumassnahmen im Bildungsbereich die kardinale Grösse der Standortattraktivität für die Wirtschaft, nämlich das Bildungs- und Qualifikationsniveau, ernsthaft in Frage stellen würde. Der Theologe Xaver Pfister arbeitete pointiert heraus, wie die USR III mit einer verschärften Umverteilung von unten nach oben den sozialen Zusammenhalt gefährdet und der Schriftsteller Guy Krneta führte klar vor Augen, dass auch das Kulturleben in unserer Region – heute schon von Abbaumassnahmen betroffen – noch stärker unter Druck geraten wird. Die Präsidentin der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben, Susanne Leutenegger Oberholzer, zeigte schliesslich auf, dass eine Ablehnung der USR III zu keinem Verzug im politischen Fahrplan führt. Sie eröffnet vielmehr die Chance, die unberechtigten neuen Privilegierungen und unberechenbaren Abzugsmöglichkeiten aus dem Gesetz zu entfernen, um nicht noch einmal – wie bei der USR II –mit unvorhergesehenen massiven Steuerausfällen konfrontiert zu werden.