Schutz vor Hass und Hetze

Beitrag in der Volksstimme vom 28. Januar 2020

«Lesben sind kranke Wesen, die einfach mal wieder richtig durchgefickt werden müssen, um auf den richtigen Weg zu finden.» Obwohl diese und ähnliche Aussagen schockieren, sind sie längst keine Einzelfälle. Im Gegenteil, mit der zunehmenden Nutzung der sozialen Medien ist die öffentliche Verbreitung von Hass und Hetze gegen Minderheiten und insbesondere gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle angestiegen.

Gerade betroffene Jugendliche leiden unter solchen Aussagen – die Suizidrate dieser Gruppe ist rund fünfmal höher als bei heterosexuellen Jugendlichen.

Doch wer heute in der Schweiz zu Hass und Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder sie diskriminiert, wie es mit dem vorherigen schrecklichen Beispiel getan wird, kann dafür rechtlich nicht belangt werden. Denn nur Aussagen, die sich gegen eine spezifische Einzelperson richten, sind heute strafbar.

Auf diese Problematik hat das Parlament reagiert. Die Bundesversammlung und der Bundesrat schlagen vor, die Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung zu erweitern. Erst durch die entsprechende Erweiterung des Rassismusartikels würden entsprechende Aussagen strafbar, so wie heute bereits der öffentliche Aufruf zu Hass aufgrund der Religion oder der Hautfarbe strafbar ist. 

Nun argumentiert Frau Sollberger im konträren Beitrag in dieser Zeitung wohl dahingehend, diese Erweiterung der Rassismus-Strafnorm würde die Meinungsfreiheit einschränken. Mit Verlaub, das ist Unsinn. Kontroverse Debatten und kritische Meinungen werden weiterhin möglich sein. Nur der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung und die systematische Herabsetzung und Verleumdung würde bei einem Ja zur Vorlage strafbar sein. Weder Diskussionen im Freundeskreis noch am Stammtisch gehören dazu. Abgesehen davon wurde bereits 1994 bei der Abstimmung zur Einführung der Anti-Rassismusstrafnorm entsprechend dagegen argumentiert. Heute wissen wir: Die Demokratie lebt noch, die Meinungsfreiheit ebenfalls.

Und schliesslich gibt es neben der Meinungsfreiheit noch ein anderes Grundrecht: Der Schutz der Würde des Menschen. Hass und Hetze gegen sexuelle Minderheiten stellen einen Angriff auf deren Menschenwürde dar. Eine starke, freiheitliche Gesellschaft darf dies nicht tolerieren, im Gegenteil. Wir müssen allen Menschen diesen Schutz garantieren können. Der vorliegende Vorschlag ist der pragmatische Weg dahin. Darum empfehle ich dringend ein Ja am 9. Februar.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed