Hans Moor arbeitetet bis Ende 1970er-Jahre in einer Maschinenfabrik, wo er mit Asbest in Berührung kommt. 26 Jahre später erkrankt Moor deswegen an Krebs. Er verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber. Noch vor dem Gerichtsurteil verliert er nach fast zwei Jahren den Kampf gegen die Krankheit. Später urteilt das Bundesgericht sec: Die Sache sei verjährt. Und zwar schon Jahrzehnte bevor der Krebs überhaupt ausbricht. Moors Frau zieht den Fall an den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg weiter. Sie beruft sich auf das Recht auf ein faires Verfahren, das im Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist. 2014 bekommt sie recht. Für ein faires Verfahren braucht es anständige Verjährungsfristen – besonders in Asbestfällen. Das Bundesgericht muss einlenken. Das Urteil wird etwas verändern – für tausende Asbest-Opfer und ihre Familien.
Die SVP will diesen überstaatlichen Schutz der Rechte von Herrn Moor nicht – sie will den überstaatlichen Schutz der Menschenrechte nicht. Deshalb hat sie die «Selbstbestimmungs-Initiative» lanciert, über die wir am 25. November abstimmen. Die SVP sagt es nicht, aber es ist so: Die Rechte von Herrn Moor und seiner Familie sind die Rechte von uns allen. Sie sind Menschenrechte und sie gehören auf allen Ebenen geschützt. Nein zur SVP-Initiative!