Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) will mehr Klarheit für die Sozialhilfeberechtigten, Sozialdienste, Behörden, Gemeinden und Steuerzahler. Diese Stossrichtung begrüsst die SP Baselland. Noch gibt es aber Nachbesserungsbedarf, wie die Partei in ihrer Vernehmlassungs-antwort aufzeigt.
Insbesondere was die Informationsbeschaffung angeht, birgt das revidierte SHG noch einige Gefahren. So muss z.B. verhindert werden, dass die Weitergabe von Informationen zwischen den Sozialhilfebehörden ins Fotokopieren ganzer Klientendossiers ausartet. Ferner dürfen die Personen aus dem Umfeld der Sozialhilfebeziehenden, die zu deren Situation befragt werden dürfen, auf keinen Fall beliebig ausgewählt werden. Die SP Baselland verlangt deshalb, dass die Liste des Personenkreises, bei dem Auskünfte eingeholt werden können, abschliessend definiert wird. Ebenso fordert die SP eine klare Definition des Fragenkatalogs an Arbeitgebende und VermieterInnen.
Die Missbrauchsbekämpfung wird von der SP Baselland unterstützt. „Es ist jedoch enorm wichtig, dass diese mit fachlich adäquat ausgebildetem Personal erfolgt“, betont Geschäftsleitungsmitglied Simone Abt und ergänzt: „Dem Schutz der Privatsphäre der Betroffenen muss unbedingt Rechnung getragen werden.“
Die SP Baselland kritisiert zudem, dass die Revision vorsieht, einige unrentable Aufgaben an die Gemeinden zu delegieren. Der Kostendruck ist in den Gemeinden vielerorts so hoch, dass diese auf die Wahrnehmung ihrer Interessen – z.B. bei Rückerstattungsforderungen – verzichten müssten.
Bei der Ermittlung des Grundbedarfs ist ein Festhalten an den SKOS-Richtlinien für die SP richtig und wichtig.