Die Gründe für dieses Vorgehen lagen auf der Hand. Der in der «Motion Riebli» beabsichtigte Systemwechsel in der Sozialhilfe und die geplanten Einschnitte sind nicht verantwortbar. Mit einem erneuten Beschluss des neu zusammengesetzten Landrats hätte das Gesetzgebungsverfahren abgebrochen werden sollen.
Der Regierungsrat wählte in seiner Stellungnahme für die Ablehnung von Miriam Lochers Motion eine ausschliesslich formaljuristische Argumentation. Ein laufender Gesetzgebungsprozess der Regierung könne mit einer «Gegenmotion» nicht gestoppt werden. Unter Berücksichtigung des Gewaltenteilungsprinzips sei die Motion – streng juristisch gesehen – verfassungswidrig, wurde sogar vorgebracht. Eine inhaltliche Diskussion schien unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich zu sein, weshalb sich Miriam Locher entschloss, ihre Motion zurückzuziehen. Die Debatte war, bevor sie begonnen hatte, bereits wieder beendet. Die Thematik wird uns im Jahr 2020 weiter beschäftigen.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass es politisch legitim ist, frühere Entscheide zu hinterfragen und «Fehler» im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung und auf der Grundlage neuer Mehrheitsbeschlüsse zu korrigieren. Im vorliegenden Geschäft hat die zeitliche Abfolge ein solches Unterfangen verhindert. Die SP wird die Regierung nun auf ihr Versprechen behaften, die überwiesene «Motion Riebli» zur Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe sozialverträglich umsetzen zu wollen. Wenn als Folge der Vorlage verschiedene Bedarfsgruppen gegeneinander ausgespielt werden, wird die SP-Fraktion dies entschieden bekämpfen.
Gefreut habe ich mich, dass alle Fraktionen der Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz zugestimmt haben. Hier ging es um die Verbilligung der Kinderprämien, die bereits ab dem 1. Januar des kommenden Jahres 80 statt wie bisher 50 Prozent der kantonalen Jahresrichtprämie betragen muss.