Bereits vor dem Urnengang über die Fusionsinitiative, finden am 18. Mai Abstimmungen statt. Darunter jene zur Mindestlohn-Initiative, der die SP BL schon im Januar zugestimmt hatte. Am 5. April wurden nun die anderen Vorlagen behandelt. Auf Antrag von Landrat Ruedi Brassel stimmten die Delegierten einstimmig bei einer Enthaltung der Änderung des Pensionskassen-Gesetzes zu mit dem die Sanierung der BLPK abgeschlossen werden kann. Bei der zweiten kantonalen Vorlage, der Einführung einer Gewerbeparkkarte, folgte die Delegiertenversammlung ebenso klar dem zustimmenden Antrag von Parteipräsidentin Pia Fankhauser.
Auch bei den eidgenössischen Vorlagen vom 18. Mai gab es klare Mehrheiten. Auf Antrag von Florian Suter, Hausarzt in Bubendorf, stimmten die Delegierten ohne Gegenstimme dem Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung zu, der als direkter Gegenvorschlag zur Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ vom Parlament ausgearbeitet worden ist.
Bei der Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ Landrätin Regula Meschberger überzeugte mit ihrem Antrag auf ein Nein. Auch hier liegt ein – indirekter – Gegenvorschlag des Parlaments vor, der bereits im Januar 2015 in Kraft treten wird und der in rechtsstaatlich unbedenklicher Weise die Anliegen der Initianten aufnimmt.
Zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen führte Eric Nussbaumer aus, einem Land, das von Freunden umzingelt sei, reiche eine Luftwaffe, die zu Bürozeiten arbeitet. Einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen die Delegierten die Nein-Parole.
Vor den Parolenfassungen wurden die statutarischen Geschäfte behandelt. Pia Fankhauser wurde als Präsidentin, Regula Nebiker und Christoph Hänggi im Vizepräsidium bestätigt. Neu in die Geschäftsleitung gewählt wurde Nelly Dambach aus Gelterkinden.
Ausserdem wurde eine umfassende Statutenrevision verabschiedet. Unter anderem wurde ein von den JUSO eingebrachter Antrag für eine neue Regelung der Amtszeitbeschränkung angenommen. Galt eine solche bisher für alle Nebenämter nach 20 Jahren Amtszeit, so wird nun ab 2019 für den National- und Ständerat sowie für den Regierungsrat eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren gelten.