Der Kanton Basel-Landschaft berechnet die Teuerung in einem Vergleich über die letzten 24 Monate und nicht wie die meisten anderen Kantone über die letzten 12 Monate. Solange die Konsumentenpreise nur moderat ansteigen, sind die Unterschiede zwischen den Berechnungsmodellen klein. In einem Jahr wie 2022 ist der Unterschied jedoch beachtlich. Die vom Kanton errechnete Teuerung hinkt dem faktisch entstandenen Kaufkraftverlust hinterher. Die Kantonsangestellten verlieren allein aufgrund der speziellen Baselbieter Berechnungsmethode je nach Prognose zwischen 0,5 und 0.8% Kaufkraft.
Dabei hätte es die Regierung in der Hand: Auch wenn der Regierungsrat an seiner 24-Monate-Berechnungsmethode festhalten möchte, gibt es gestützt auf §49 des Personaldekrets nebst der rein errechneten Teuerung weitere Beurteilungskriterien, die zur Festlegung der Teuerung heranzuziehen sind. Dies entspricht einem gesetzlichen Auftrag und muss vom Regierungsrat mitberücksichtigt werden.
Nebst der errechneten Teuerung stellt die finanzielle Situation des Kantons ein zweites Beurteilungskriterium dar. In der jüngsten Vergangenheit und auch künftig sieht die finanzielle Entwicklung des Kantons positiv aus. Als drittes Beurteilungskriterium sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aufgeführt. Dazu zählt auch die massive Erhöhung der Krankenkassenprämien. Diese fliessen nicht in den Warenkorb des Landesindex für Konsumentenpreise und werden daher beim rein errechneten Teuerungsausgleich nicht mitberücksichtigt. Mit 7% stiegen die mittleren Prämien im Kanton Baselland überdurchschnittlich stark an. SP-Landrätin Tania Cucè hält fest: «Die SP fordert, dass der Regierungsrat alle Beurteilungskriterien bei der Festlegung der Teuerung berücksichtigt, nur so kann die Kaufkraft der Kantonsangestellten geschützt werden.»
Um die Kaufkraft der Kantonsangestellten angesichts von Prämienschock und allgemeiner Teuerung zu erhalten, unterstützt die SP die Forderung der ABP nach einem Teuerungsausgleich von 3.3% für das Jahr 2023.
Auskunft erteilen:
Tania Cucè 079 343 65 12
Roman Brunner 079 518 66 83